in der DIN4109 Tab.3 werden Anforderungen an den Trittschallschutz von Decken gestellt. Gelten diese Anforderungen auch für Bodenplatten? Bei Bodenplatten ist ja nur die Trittschallausbreitung in horizontaler Richtung von benachbarten Räumen möglich. Reicht hier ein schwimmender Estrich auf Wärmedämmung, wenn der Bodenaufbau mit Trennstreifen von den aufgehenden Wänden getrennt wird?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo
jawohl das reicht, allerdings ist zu beachten, daß die Wärmedämmung ausreichend und druckfest ist, und für die Trittschalldämmung zusätzlich eine geeignete Trittschalldämmlage einzubauen ist
Gruß Wolfgang