Wir haben gerade einen unserer Auftraggeber zur Stellung einer Sicherheit nach § 648 a BGB (Absicherung von zu erbringenden Vorleistungen) aufgefordert.
Hat jemand Erfahrung mit der "Anwendung" dieses § insbesondere, wenn Abschlagsrechnungen nicht gezahlt werden ?
Danke, Gruß Klaus