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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

30 Nov. 2004 20:38
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Hallo Kollegen,
ich brauche eine Definitionserklärung. Mein AG möchte ein Zelt, welches als überdachung dienen soll, aufstellen. Das Vorhaben soll möglichst Genehmigungsfrei durchgeführt werden. Das Zelt hat die Maße LxBxH=7,5x5,5x3,5m. Nun heißt es in der BauO: Zelte, die Fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis zu 75 m² sind genehigungsfrei, d.h keine Prüfung.
Meine Fragen:
Wann ist ein Zelt ein fliegender Bau ?
Wie sieht es aus, wenn 3 Zelte nebeneinander, gekoppelt aufgestellt werden?
Wie lange darf ein Fliegender Bau, wie hier das Zelt an einem Ort aufgestellt bleiben, gibt es eine zeitliche Einschränkung?

Wäre um hilfreiche Antworten dankbar.
Grüße
JDA

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Re: ReFliegende Bauten

01 Dez. 2004 06:25
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Hallo JDA,

ausgehend von der Definition von "fliegenden Bauten" (...sind dazu geeignet und bestimmt an verschiedenen Orten aufgestellt zu werden...), würde ich Deine Zelte schon als fliegende Bauten einstufen. Nur 3 gekoppelte Zelte (zusammen >75 qm) würde ich als eine Anlage verstehen, sonst könnte man ja jede Größenbeschränkung der LBO's (Carport; Garagen; Wochenendhäuser etc.) in dieser Weise aufweichen.

Gruß Olaf

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  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar

Re: ReFliegende Bauten

01 Dez. 2004 06:43
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Hallo JDA
die aufstellungszeit ist (in NRW) auf max 3 monate begrenzt. bei einer längeren aufstellungszeit ist zu prüfen, ob es sich nicht dann um eine anzeige- oder genehmigungsbedürftige anlage handelt.

jedoch ist auch bei fliegenden bauten nach dem aufstellen eine gebrauchsabnahme bei der bauaufsicht anzumelden. das prüfbuch ist dann vorzulegen in dem dann der abnahmetag (mit ggf weiteren auflagen) vermerkt wird.

gruß klaus

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Re: ReFliegende Bauten

01 Dez. 2004 07:03
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Moin moin,
das zelt soll in Niedersachsen aufgebaut werden inder NBauO heißt es: Keiner Ausführungsgenehmigung bedarf es bei Zelte, die fliegende Bauten sind. Das heißt doch, das auch keine Gebrauchsabnahme erfolgen muß, oder?
Ich denke, ich werde mal beim Bauamt anklopfen.

Danke und Grüße
JDA

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