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Tragwerkseinstufung 26 Nov 2004 19:48 #6259

  • Valentin
  • Valentins Avatar Autor
Hallo Kollegen,
ich komme einfach nicht weiter, muss nach wie vor die Honorarzone 4 Begründen
Was habe ich unter
" Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert"
zu verstehen?
Rahmen sind doch bereits Tragwerke, oder ?
Bitte dringend um Erläuterung!

mfg
Valentin

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ReTragwerkseinstufung 26 Nov 2004 20:48 #6260

Hallo,
ich verstehe daruter, Tragwerke (Tragsysteme) für schwierige Rahmenbauten bzw. Skelettbauten sowie turmartige Bauten.

Gruß
Sarrar

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ReTragwerkseinstufung 26 Nov 2004 21:19 #6263

  • Valentin
  • Valentins Avatar Autor
Hallo,
und was sind das z.B. für Tragsysteme?
Ein Rahmentragwerk (Tragsystem) ist doch bereits ein Tragwerk für einen Rahmenbau!
Was gibt das für einen Sinn:
Ein Rahmentragwerk für schwierige Rahmenbauten und .......
Würde in meinem Fall sogar zufällig zutreffen, denn ich ich habe in einem Stahlbetonrahmen mit U-Querschnitt im Eckbereich der Stiele Stahlrahmen für die Auswechselung der Eckbewehrung integrieren müssen.

Aber das ist ja wohl wirklich Zufall und kann nicht die Erklärung für das in § 63 HOAI bei Honorarzone IV angeführte Bewehrungskriterium sein.

Stellt sich zudem die Frage, ob der Nachweis der Stabilität und Aussteifung nicht nur für die Einstufung von turmartigen Bauten greift, nachdem ja Rahmen, die nicht der Zone III oder V zuzuordnen sind.automatisch der Zone IV zuzuordnen sind.

Hat denn mit dem § 63 niemand außer mir Auslegungsnöte?

Gruß Valentin

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ReTragwerkseinstufung 26 Nov 2004 21:36 #6264

Hallo Valenti,
bleib bitte cool,
du weißt duch, dass nicht jeder Rahmen und schwieriges Rahmentragwerk ist. Denk doch mal an mehrstöckige Rahmen im Stahlbetonbau, oder an Stahlrahmen für Wolkenkratzer...
Und dass der Windnachweis für einen Turmbau, wo der Wind auch über Eck angreifen kann, komplizierter ist als für eine Halle ist auch klar.

Gruß
Ishaq

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ReTragwerkseinstufung 26 Nov 2004 22:03 #6265

  • Valentin
  • Valentins Avatar Autor
Vielen dank für Ihr Verständnis ,
aber ich glaube, die Burschen, die mit der Formulierung des § 63 HOAI betraut waren, wussten nicht was sie tun.
Man braucht sich doch nur das Bewertungsmerkaml der Zone V :

"Flächentragwerke,(Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen), die die Anwendung der Elastizitätstheorie erfordern "

einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Jeder stink-ordinäre Balken wird letztlich nach der Elastizitätstheorie nachgewiesen.

Was meinen die?
etwa die Zustandsgrößenermittlung unter Berücksichtigung nicht linear elastischen Materialverhaltens? Das hätte ich sehen mögen, wie das 1977 einer für Platten zu Fuß hätte bewerkstelligen können. Aus dieser Zeit stammt nämlich dieser Schwachsinn, mit dem sich wörtlich genommen eigentlich jede Platte, die nicht nach der Balkentheorie 1. Ordnung nachweisbar ist in die Zone V bringen ließe, genau genommen sogar ohne dass man ein FE-Programm bemühen müsste.
vgl. HOAI Beitrag Eckentaler
mit Querverweis auf irgendso einen Aufsatz vom BKPV , den ich mir aus dem Internet geladen habe.

Was solls, Morgen ist auch noch ein Tag
Gruß Valentin

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ReTragwerkseinstufung 26 Nov 2004 22:11 #6266

  • Valentin
  • Valentins Avatar Autor
Hallo,
tut mir leid,
jetzt hab ich mich vertan und mir selbst geantwortet
anstatt sarrer
werd es schon noch lernen

Gruß Valentin

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