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Hallo,
wer kann mir sagen in welcher Verordnung geregelt ist, ob eine statische Berechnung in der Sprache aufgestellt sein muss in deren Land das Bauwerk errichtet wird. |
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hallo,
in der Richtlinie für das Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise ( www.bvpi.de/bvpi-content/aktuelles/news2002/edv-richtlinie.pdf ) steht unter Pkt 4.6.1: ... Texte sollen in dt Sprache ausgedruckt werden.. Gruss Thomas |
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guten morgen !
die` sprache` der statik sollte immer in der landessprache aufgestellt sein in der es gebaut wird bzw in der jeweiligen "AMTSSPRACHE". eine italienische baufirma kann mit deutsch nicht ganz viel anfangen. in südtirol ist es je nach gebiet sogar italienisch oder deutsch. ausschreibungen sind sogar in deutsch und italienisch auszuführen. gruß klaus |
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