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Re Biegezwang 19 Nov 2004 10:38 #6087

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Hallo Arno,

erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Zu den Randbedingungen:
- wu- Bauwerk wk<=0,20 mm in Ortbeton C35/45
- Betondeckung c = 5,5 cm
- Berechnung nach DIN 1045-1
- Querschnitte: Sohle u. Wände: 35 cm Decke 30 cm
Welchen Teil der DIN 1045-1 (2) meinst du ?
Ich kann mit der (2) nichts anfangen.
Ich verstehe unter Biegezwang Spannungen, die entstehen, wenn sich ein Bauteil nicht ungehindert verformen kann. Also bei so ziemlich allen stat. unbestimmten Systemen.
Bei stat. bestimmten Systemen biegt sich ein Bauteil auch durch, aber die Verformung wird dabei nicht behindert --> daher kein Biegezwang möglich.
Streng genommen ist dieses Schachtbauwerk natürlich auch stat. unbestimmt; es stellt sich nur die Frage, ob bei diesen kleinen Abmessungen Biegezwang anzusetzen ist.
Die zweite Frage: Zu welchem Zeitpunkt stellt sich dieser Biegezwang ein? Das ist deswegen wichtig, da in die allgemeine Rissformel (135) die effektive Betonzugfestigkeit eingeht, und diese ist im jungen Alter nur ca 0,5*fctm.

mfg
ML

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ReBiegezwang 19 Nov 2004 10:51 #6088

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Hallo Herr Harzer,

ich bin nicht ihrer Meinung, da Zwang aus abfließenden Hydratationswärme nur in den ersten 3 bis 5 Tagen entsteht. Die eigentlichen äußeren Lasten aber später erst aufgebracht werden. Daher macht eine Addition der beiden Bewehrungen keinen Sinn.
Für die Rissebeschränkung gibt es drei Fälle:
1. zentrischer Zwang
2. Biegezwang
3. Lastschnittgrößen aus äueren Lasten (Biegung + Normalgraft)
Zentrischer Zwang aus Abfuss der Hydratationswärme ist dabei meistens der Maßgebende, tritt aber bei kleinen Abmessungen des Bauteils nicht auf.
Biegezwang ?
Lastschnittgrößen o. k.

mfg
ML

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