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Mauerwerksrisse 11 Nov 2004 08:50 #5957

Als oberer Abschluß der Außenwände eines zweigeschossigen EF- Hauses ist ein umlaufender Ringanker (B25, 4 D 10, Bgl. D6, a= 30 cm) in WU- Schalen vorgesehen worden. Die aufliegende Dachkonstruktion ist ein Zeltdach als Binderdach. Der Außenputz wurde unmittelbar nach Rohbaufertigstellung aufgebracht.

In den Gebäudeecken (Außenputz) zeigen sich nach ca. 1 Jahr horiziontale Risse unter dem Ringanker.

Der Gutachter verweist aus zu geringe Bewehrung (keine Aufnahme der Schwindkräfte)
und auf fehlende Hinweise des Statikers zur Putzausführung (rißüberbrückende Maßnahmen).

Ist dies soweit korrekt?

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ReMauerwerksrisse 11 Nov 2004 10:01 #5959

  • ralfi
  • ralfis Avatar
ich hätte ein Problem mit dem Begriff "Zeltdach", da bei diesen Dächern meist am Fußpunkt ordentlich Horizontalkräfte ankommen, welche mit dem Ringanker aufzunehmen und abzuleiten sind.
Mit den Schwindkräften hat er Recht, aber die Putzausführung ist nicht zwingend Aufgabe des Statikers.

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ReMauerwerksrisse 11 Nov 2004 10:43 #5960

kontra:

"der ringanker ist entsprechend geltender regelung bewehrt. fehler in der bauausführung haben sich architekt (vergabe? werkplanung?), bauleiter (nichterkennen ... ) und der BU (dito) anrechnen zu lassen."

provokaltiv? provokativ vielleicht - aber richtig.
der gutachter? "schwachverständiger für schäden an gebäuden"?
und solchen spezialisten folgt die rechtsprechung...
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReMauerwerksrisse 11 Nov 2004 11:14 #5962

  • TomTom
  • TomToms Avatar
Frage: Ringanker oder Ringbalken? Zeltdach als Sparrendachsystem oder Pfettendachsystem (Horizontalkräfte)?

Als Ringanker ist er richtig ausgeführt. Eine Bauteilverkürzung des Betongurtes infolge Schwinden durch ein Mehr an Bewehrung in einem so geringen Umfang zu erwirken, das der Putz nicht reisst, halte ich für utopisch. Meines Erachtens nach hätte eine Putzbewehrung im übergangsbereich Gurt / Mauerwerk eingespachtelt werden müssen, um die Risse zu vermeiden.

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ReMauerwerksrisse 11 Nov 2004 12:43 #5967

  • Schäfer
  • Schäfers Avatar
Ich stimme voll zu. Das ist ein Ausführungsfehler. Haftet der Bauleiter bzw. die ausführende Firma.

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ReMauerwerksrisse 12 Nov 2004 06:15 #5972

Einen ähnlichen Fall habe ich im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens "überstanden". Während Gutachter 1 mir als Statiker die alleinige Verantwortung für diese Schwindrisse zuordnete, kam Gutachter 2 (diesmal gerichtlich) zu dem Schluß, daß rissüberbrückendes Gewebe fehlte, oder nicht vorschriftsmäßig eingebaut war. Das Ergebnis: Putzerfirma 80%, Architekt 20%. übrigens: Leichtziegelmauerwerk begünstigt solche Rissbildungen!
MfG Wolfgang

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