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Hallo Forumsteilnehmer,
darf man eine aussteifende Stahlbetonkragwand mit SBZ-Verfüllziegel ausführen? Durch den Verfüllbeton erhält man dann viele kleine Stahlbetonkragbalken b/h=13/18cm im Achsabstand von 19cm. Als Balken gerechnet ist dann die Mindestschubbewehrung erforderlich, wobei ich hier bedenken bei der praktischen Ausführung habe. Als Platte gerechnet (falls erlaubt?) entfällt zwar die Schubbewehrung, aber die geforderte Querbewehrung kann bei den geklebten Ziegeln nicht eingelegt werden. Wer hat zu diesem Thema Erfahrung mit der Ausführung bzw. mit Prüfern? Gruß H. Franz |
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Hallo,
soweit ich mich erinnern kann darf der Beton bei SBZ-Verfüllziegeln nicht verdichtet werden, siehe Zulassung. damit dürfte die Sache erledigt sein. Empfehlenswert sind evtl Schalungssteine, vor allem weil man da auch eine Querbewehrung einbauen kann. Gruss Thomas. |
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