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HOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 09:00 #5797

  • Patrick
  • Patricks Avatar Autor
Hallo,
ich hab da mal nee blöde Frage.
Ich soll für einen Industriebau einen großen öltank (Druchmesser 6 m / Höhe ca. 10 m) auf ein vorhandenes Kellergeschoß setzen, bzw. ich soll es rechnen. Die gesamten "Tankdaten" bekomme ich vom Hersteller, die Kosten für den Tank belaufen sich auf ca. 50.000,-- EUR. Ich werde jetzt den gesamten Keller für diese Zusatzlast nachweisen, wie jedoch rechne ich das Bauvorhaben ab ?
Was sind die anrechenbaren Kosten ? Irgendwie komme ich bei den Honorarkosten nicht klar. Wer weiß mehr ?

Danke schon mal

Gruß Patrick

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ReHOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 10:43 #5801

Hallo
Die Ermittlung erfolgt nach §65 HOAI.
Die anrechenbaren Kosten sind der Tank einschl. sämtlicher Maßnahmen für das Gebäude (Umbauten, Einbauten etc).
Da die anrechenbaren Kosten nicht allzu hoch ausfallen dürften würde ich die Kosten für Zone III (Mittelwert) + Umbauzuschlag (20 -50 %, gem. §66, 5) vereinbaren.
Der Umbauzuschlag beinhaltet dann die Nachrechnung bestehender Wände, Decken, Fundamente.
Gruss
Andreas
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReHOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 12:06 #5806

  • Patrick
  • Patricks Avatar Autor
Hallo Andreas,

das hört sich ja schon mal ganz gut an...
Nur, der Tank wird nicht von mir berechnet, ich bekomme "nur" die Lasten des Herstellers für die Weiterleitung.
Dann kann ich doch eigentlich "nur" die Umbaumaßnahmen als anrechenbare Kosten ansetzen, oder ? D.h. z.B. "nur" 4 Stck. 24er Wände einbauen und das Fundament nachweisen.

Gruß Patrick

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ReHOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 12:10 #5807

...rechne doch nach Stundenaufwand ab

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ReHOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 12:24 #5808

Hallo,
Das ist doch bei fast jedem Bau so.
Die anrechenbaren Kosten umfassen z.B. auch die Baustelleneinrichtung und Bodenaushub.... die werden ja auch nicht "Berechnet".
Wie willst Du sonst auf anrechenbare Kosten kommen? über den Nachweis bestehender Wände und Decken die nun nicht zu den anrechenbaren Kosten gehören läßt sich m.E. kein Honorar ermitteln.
Die Alternative wäre nach Stundenaufwand.-- Schätz doch mal beide Möglichkeiten ab.
Gruss
Andreas
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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Re HOAI für Industriebau ? 02 Nov 2004 13:21 #5811

Auch wieder einer, den der Planer in der Luft hängen lässt! Normalerweise sollte eine Kostenschätzung oder -ermittlung des Planers (DIN 277?) vorliegen. Nach der könnte man sich dann wirklich richten. Aber es hilft nichts, wir müssen doch immer wieder selbst die Schätzung vornehmen. Ich würde den Tank übrigens auch in die anrechenbaren Kosten nehmen. Erscheint mir dann die Honorarsumme zu hoch, würde ich entweder die Zone und/oder Umbauzuschlag reduzieren. Aber ich denke, hier funktioniert es mit Stundenabrechnung am besten.
Gruß von Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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