Willkommen,
Gast
|
|
Hallo Kollegen,
Es gibt doch z.B. auch im Schneider Kap. 3 Lastannahmen 6.3.3 (?) die konstruktiven Maßnahmen: Auf den statischen Nachweis der Soglasten kann bei Wohn- und ihnen in Form und Konstruktion ähnlichen Gebäuden verzichtet werden, wenn ..... c) Verankerung der Dachkonstruktion: ...... Die durch die Verankerung erfassten Bauteile müssen je Anker mindestens 450 kg wiegen. Oder, jeder Stahlanker muß Verankerungsbauteile von mind. 4,5 KN Eigenlast erfassen. Wie geht ihr damit um ? Reicht es aus wenn die "konstruktiven Maßnahmen" in den Vorbemerkungen aufgeführt sind ? Da ich weiß, das kein zugel. Dübel im 10 er Betonkern einer 17,5 er U-Schale möglich ist und keine 4,5 KN bringt, muß ich dann zu den Bolzen genauere Angaben machen ? Darf ich voraussetzen das der Rohbauer den betonierten Ringanker in U-Schalen mit eingemauerten Zugankern im Mauerwerk oder Decke verankert hat weil der Ringanker selbst nur ~ 100 kg/m wiegt ? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Herr Lehmann,
meiner Einschätzung nach ist nicht nur das Gewicht des Verankerungsbauteils (also des Ringankers) ausschlaggebend, sondern auch das der Dachkonstruktion selbst. Bei einer Standarddachkonstruktion mit Ziegeldeckung sind die 450 kg Eigenlast ja schnell beisammen. Habe in so einem Fall nie einen Nachweis gemacht, hat auch der Prüfer nicht verlangt. Denke, dass unter Punkt 6.3.3. nur diese Standarddächer gemeint sind. Haarig wird´s ja nur bei den heute so beliebten leichten Bedachungen mit geringen Dachneigungen und großen überständen. Aber dann weise ich die Verankerung der Einzeltragglieder sowieso mit dem Abhebenachweis nach Lastannahmen Punkt 3 im Schneider nach. Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Sehe ich genauso. Aber Eigenlast ohne Dachdeckung ansetzen, weil die Ziegel schon weggeblasen sind, wenn der Rest vom Dach abgehoben wird. 450 kg/m kriegt man aber auch so zusammen.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Der Nachweis ist ist beim Steildach so simpel (Eigengewicht ./. Sog mal 1,1) dass man Ihn auch weglassen kann weil er immer passt und beim Flachdach lässt man den Nachweis weg weil er nie passt und ordnet die beschriebene Verankerung an.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten