Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Prüfungsfreie Statiken erstellen 07 Jun 2003 15:40 #571

  • Michael Kreber
  • Michael Krebers Avatar Autor
Ich bin Bauingenieur für Hochbau und möchte mich eventuell selbständig machen. Aber Gedanken mache ich mir über die Prüfungsfreiheit. Da ich nur bisher als Bauleiter gearbeitet habe, hatte ich leider nicht die Gelegenheit die von der Kammer geforderten 5 Jahre mit dem Auftellen und prüfen von statischen Berechnungen zu verbringen. Gibt es sonst keine Möglichkeit die Prüfungsfreiheit zu erlangen. Da der Weg über den Prüfstatiker doch sehr kostenintensiv ist. <br />
Kann man im Internet die Gebührenordnung für Prüfstatiker finden

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Prüfungsfreie Statiken erstellen 10 Jun 2003 07:23 #572

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Hallo Herr Kreber,<br />
in welchem Bundesland wollen Sie tätig werden? Jedes Bundesland geht hier anders vor.<br />
<br />
Prinzipiell können Sie natürlich nicht erwarten, dass Sie prüfbefreit werden, wenn Sie vorher nie was mit Statik zu tun hatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Prüfungsfreie Statiken erstellen 10 Jun 2003 19:25 #573

  • Frank Pitz
  • Frank Pitzs Avatar Autor
Hallo Herr Kreber,<br />
<br />
prüfungsfreiheit existiert eigentlich gar nicht. Je nach Bauvorhaben sind Prüfungen vorgeschrieben. Insbesondere für Gewerbebauten und Industriebauten. (Was verlangt wird sagt Ihnen das örtl. Bauamt!!)<br />
<br />
Selbstverständlich haben Sie Prüfungsfreiheit bei Gebäude nach §68 LOB NRW. Also bei Prüffreie Bauten, oder allgemein ausgedrückt: Gebäude mittlerer Höhe. D.h. bei Gebäude deren Höhe (Firstpunkt bis Erdreich) nicht 8,00 m über dem Erdreich reichen.<br />
<br />
Prüfgebühren sind je Bundesland unterschiedlich (Je nach Sachverständigenordnung der Bundesländer). So wie für die Bauingenieure die HOAI ihre Gültigkeit haben, so gilt für Sachverständige für Standsicherheit und Prüfingenieure ebenfalls eine Sachverständigenordnung. Diese Ordnung ist nicht mit der HOAI gleichzusetzen. Bekannt gegeben werden sie vom Minister für Städtebauten, Kultur und Sport. Gültig ist z.Z. Ministerialblatt:<br />
IIA 2 66.2 - v. 18.10.2000 NRW. <br />
<br />
Je Bundesland gilt eine Ordnung für Rohbaukosten. Glücklicherweise ist sie bei fast allen Bundesländer gleich. Wohnbauten mit 101 Euro / m³ umbauten Raum (KumbR=120). Büro - und Verwaltungsbauten = 120 Euro / m³ (KumbR=120) umbauten Raum. Genaue Werte erhalten Sie unter: www.bdb-nrw.de/arbeitshilfen/AVwGebONRW-2002-a1.pdf

<br />
Hier eine überschlägige Berechnungsmethode für die Honorarzone III nach §65 HOAI.<br />
<br />
umbauter Raum = V<br />
RBK = Rohbaukosten = V x KumbR<br />
<br />
Honorar der Prüfung ca. RBK ^ 0,8 x 0,177<br />
<br />
Beispiel: <br />
V =1200 m³ : Wohn- u. Geschäftshaus: somit KumbR=120 EUR/m³<br />
Honorar der Prüfung ca. (1200x120) ^ 0,8 x 0,117 = 1566 Euro (netto)<br />
<br />
1820 Euro schätze ich den Wert mit MwSt.<br />
<br />
Ich hoffe die Formel hilft Ihnen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
F.P.<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Prüfungsfreie Statiken erstellen 13 Jun 2003 11:19 #574

  • D.Trost
  • D.Trosts Avatar Autor
Wie zuvor gesagt: Jedes Bundesland handhabt es anders (leider):<br />
In Schleswig-Holstein werden BV im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und im sog. Bauanzeigeverfahren überhapt nicht geprüft. Dazu müssen Sie schon in der Liste der von der Prüfung bautechnischer Nachweise befreiten Ingenieure eingetragen sein. Da kommen Sie nur mit entsprechendem Sachkundenachweis rein. Bei diesen beiden Verfahren haben Sie außerdem überhaupt keine Möglichkeit, die Statik prüfen zu lassen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten