Gebäudeabfangung
- HerrLehmann
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Gebäudeabfangung
21 Okt. 2004 10:49
Hallo Kollegen,
an ein nichtunterkellertes Wohnhaus (U.K. Fu -0,80 m) soll im Abstand von 1,45 m eine unterkellerte Garage (U.K. Fu -2,50) angebaut werden. Die Abfangung muß nach DIN 4123 erfolgen.
Frage: Wie weit müßte die Garage weggebaut werden ohne Abfangungsmaßnahmen bzw. ist die 2 m breite Berme nur für die abschnittsweise Unterfangung notwendig oder ist der Verlauf der Berme auch der Mindestgeländekantenverlauf.
an ein nichtunterkellertes Wohnhaus (U.K. Fu -0,80 m) soll im Abstand von 1,45 m eine unterkellerte Garage (U.K. Fu -2,50) angebaut werden. Die Abfangung muß nach DIN 4123 erfolgen.
Frage: Wie weit müßte die Garage weggebaut werden ohne Abfangungsmaßnahmen bzw. ist die 2 m breite Berme nur für die abschnittsweise Unterfangung notwendig oder ist der Verlauf der Berme auch der Mindestgeländekantenverlauf.
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- AndreasG
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Re: ReGebäudeabfangung
21 Okt. 2004 11:05
Hallo Herr Lehmann
Entsprechend DIN 4123/ Bild1 würde ich den Sachverhalt so interpretieren das die Breme (2,0m) sowie die Abböschung (unter 1:2) einzuhalten sind, da diese Randbedingungen als Bodenaushubgrenzen gelten....mit einer Unterfangung hat das m. E. noch nichts zu tun.
Allerdings könnte ich mir vorstellen das diese Darstellung die üblichen Fälle ohne Nachweis abdecken soll. Ein Verringerung der Abstände könnte ich mir unter Führung eines Grundbruchnachweises jedoch vorstellen.
Gruss
Andreas
Entsprechend DIN 4123/ Bild1 würde ich den Sachverhalt so interpretieren das die Breme (2,0m) sowie die Abböschung (unter 1:2) einzuhalten sind, da diese Randbedingungen als Bodenaushubgrenzen gelten....mit einer Unterfangung hat das m. E. noch nichts zu tun.
Allerdings könnte ich mir vorstellen das diese Darstellung die üblichen Fälle ohne Nachweis abdecken soll. Ein Verringerung der Abstände könnte ich mir unter Führung eines Grundbruchnachweises jedoch vorstellen.
Gruss
Andreas
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK
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- ThomasS
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Re: ReGebäudeabfangung
21 Okt. 2004 11:09
Hallo,
die Einhaltung der Aushubgrenzen nach DIN 4123 garantiert die Grundbruchsicherheit ohne rechnerischen Nachweis.
Man kann auch steiler böschen bzw näher ans Gebäude rangehen, muss dann aber den Grundbruch- und evtl Geländebruchnachweis führen.
Gruss
Thomas.
die Einhaltung der Aushubgrenzen nach DIN 4123 garantiert die Grundbruchsicherheit ohne rechnerischen Nachweis.
Man kann auch steiler böschen bzw näher ans Gebäude rangehen, muss dann aber den Grundbruch- und evtl Geländebruchnachweis führen.
Gruss
Thomas.
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