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Rezul. Bodenpressungen Anschüttung 14 Okt 2004 17:04 #5606

  • Heinrich
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Nochmals zum Mitschreiben für die Hausfrau!

Es kann nicht angehen daß Planungsgrundlagen nach dem Fundamentaushub festgelegt werden.
Die Planungsgrundlagen hat der Architekt zu liefern.
Die für die Ausführung der Leistungen wesentlichen Verhältnisse der Baustelle ,z.B Boden und Wasserverhältnisse,sind so zu beschreiben,daß ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage hinreichend zu beurteilen ist.
Nach der VOB hat der Ausschreibende die Verpflichtung zur umfassenden Beschreibung der Baugrundverhältnisse,sodaß er grundsätzlich alleine das Risiko für alle Folgen,einschließlich des Preises,die sich aus einer unvollständigen oder unzutreffenden Leistungsbeschreibung ergeben,zu tragen hat.

Wer als Statiker sich dieses Risiko auf den Hals laden möchte um dem Bauherren die 500 Euro für den Baugrundgutachter zu sparen (und darum geht es meistens) lädt sich halt ein Risiko auf für das er nicht zuständig ist und im schlimmsten Falle haftet er auch noch persönlich weil die Haftpflichtversicherung nicht zahlt.

Es steht nirgendwo geschrieben daß man nicht persönliche Risiken auf sich nehmen darf wenn man den Hals zu weit rausstreckt.
Nur muß man halt auch die Folgen seines Tuns tragen.
Vor Gericht wird der Bauherr immer sagen können:Wenn i dös gewisst hät,ja dann hätt i die 500 Euro ausgegeben.
Aber der Statiker X war ja sicher in seiner Beurteilung des Baugrundes.
Er hatte Röntgenaugen und stellte die restlichen Parameter und Bodenkennwerte durch Handauflegen fest;-))
Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko und der Ausschreibende muß die Planungsgrundlagen liefern oder selbst verbindlich die Bodenpressungen liefern.
So ist halt das Leben.
Einmal im Baugrund irgend etwas richtig schief und der persönliche Konkurs ist nicht mehr aufzuhalten.
Gruß Heinrich

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Rezul. Bodenpressungen Anschüttung 15 Okt 2004 06:43 #5614

Tja, der eine sagt Füllsand, weil er damit ein Planum aufschüttet; für den anderen ist Füllsand das Material, mit dem er die Baugrube verfüllt. Ein dritter füllt Sand in eine Flasche und hat auch Füllsand.
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Wenn auf einem vom Mutterboden oder anderen nicht tragfähigen Schichten bereinigtem Planum eine Aufschüttung erfolgen muss, hat dieses lagenweise in Dicken von kleiner-gleich 30 cm zu erfolgen, bei lagenweiser Verdichtung auf mindestens 98% Dpr. Dabei muss trag- und verdichtungsfähiges Material verwendet werden. Außerdem soll die Auffüllung oder das Gründungspolster mindestens um seine Gesamtdicke nach jeder Seite größer sein, als das Bauwerk. Solche Dinge sollten vor dem Baubeginn feststehen!
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Nun ja, setzt mal das Ding in den "Mürbeteig". Die Versicherungen wird es freuen!
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Gruß von Arno!
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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