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Guten Tag.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ohne Weiteres zulässig ist, Dübel zu verwenden, die über keine Europäische Technische Zulassung verfügen sondern nur über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Ist dabei etwas besonderes zu beachten (im vgl. zur Verwendung europ. zugel. Dübel)? Danke und Gruß, Anne |
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Das hängt wohl vom jeweiligen Land ab, in dem die Dübel eingesetzt werden sollen. Allerdings glaube ich nicht, das es irgendwo noch haarspalterischer zugeht, als in Deutschland. Insofern sollten Zulassungen von DIB auch im europäischen Raum gelten. Und lass das "nur" bloß keinen vom DIB hören (sehen)!
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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gibt es eigentlich einen grund, nach dibt anstatt nach etag, annex c, zu rechnen?
kann ich mir nur für den fall eines bereits eingebauten dübels denken, oder? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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...oder man "möchte" z.B. upat UMV - Anker verwenden
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