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Rechnung zu hoch ? 11 Okt 2004 18:33 #5539

  • Ein Bauherr
  • Ein Bauherrs Avatar Autor
Hallo,
cih habe von meinem Statiker eine Rechnung über eine 6er Reihenhauszeile bekommen.
Die einzelnen Häuser haben eine Wohnfläche von ca. 120 m² und sind alle 6 absolut identisch. Statisch wurde "nur" ein Reihenhausteil berechnet.
Ich habe nur die Statik und den Wärmeschutznachweis ohne Ausführungspläne etc. in Auftrag gegeben. Jetzt soll ich fast 5.000,-- EUR zzgl. Mwst. zahlen.
Ist der Preis gerecht ?
Gibt es nicht eine HOAI ?
Bin über jeden Hinweis dankbar.

Der Bauherr

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Rechnung zu hoch ? 11 Okt 2004 18:43 #5541

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Ja das mit dem gleich kenne ich.
Bauherr A versetzt die tragende 11,5 er Wand des WCs
Bauherr B will einen französischen Balkon statt einer Kragplatte
Bauherr C will .....

Kriegst Du auch 6 PKWS zum Preis von einem obwohl die alle gleich sind?
800 Euro für ein Reihenhaus und dann noch meckern.
Einfach asozial.

Gruß Heinrich

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Rechnung zu hoch ? 12 Okt 2004 05:13 #5546

hallo bauherr,
gibt es ein angebot, vereinbarung, auftragsbestätigung, vertrag??
wenn nicht, wird dir dein statiker bestimmt die rechnungssumme erklären können, bzw. erläutern wie so ein honorar nach hoai berechnet wird
gruß andi

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Rechnung zu hoch ? 12 Okt 2004 05:48 #5547

M.E. sind in einer Reiehhauszeile nicht alle Häuser gleich! Zumindest die Reihenenden haben andere Außenwände; es sei denn ein Bau mit 17,5 Tragschale und Bau verklinkert. Auf jeden Fall sind jedoch mindestens zwei Energiebedarfsausweise nötig: Mittelhaus und Endhaus. Ordnet man die Einzelhäuser in Zone II ein, stehen dem Aufsteller m.E. für Punkt 1 bis 3 § 78 HOAI 85 % von 624 € je Nachweis zu, macht allein 1248 €. Bei Annahme, dass Wärmeschutz nur einmal angerechnet wir, bleiben 5000-624=4376 für die Statik. Sechs gleichartige Häuser ergeben nach § 66(4) 150 % des abrechenbaren Honoras (100%+5*10%).
Zwischensumme: 2917 €
Rechnet man das für Phasen 2-4 (52% der Grundleistungen) ergibt sich 2917/0,52 = 5609 € für die volle Leisrung. In Zone II ergeben sich aus der Honorartafel anrechenbare Kosten von ca. 70.000 €, nach meiner Erfahrung also eine Bausumme von 70/0,55 = 127.000 € je Reihenhaus. Das scheint mir möglich.
Die vorstehende Berechnung ist fiktiv !!! und kann nicht als Basis für eine Diskussion mit Ihrem Planer dienen!
Sie haben somit eine Vergleichsmöglichkeit. Der Tragwerkplaner muss (eigentlich)nach HOAI abrechnen, also wird er seine Rechnung auch aufschlüsseln können. Sie brauchen sich mit einer pauschalen Rechnungslegung nicht zufrieden geben. Bevor Sie zum Anwalt gehen, BITTE sprechen Sie mit dem Planer. Das bringt meist schon Erfolg und viel weniger ärger.
Mit freundlichen Grüßen
R. Arnold
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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Rechnung zu hoch ? 12 Okt 2004 06:34 #5551

Sehr geehrter Bauherr.
Entgegen der Meinung vieler Bauherren sind die Tragwerke in den seltensten Fällen vollständig identisch.
Aber selbst dann wenn Ihre Darstellung zutreffend ist ist dies in der HOAI § 66 / 3 geregelt
1 - 4. Wiederholung jeweils 50% der Leistungsphasen
ab 5. Wiederholung jeweils 40% der Leistungsphasen

Im übrigen halte ich den Preis für sehr moderat.
Sie schreiben ihr Tragwerksplaner hätte nur ein Reihenhausteil statisch nachgewiesen... meistens sind Abänderungen mit den statischen Unterlagen mit enthalten.
Weiterhin gehe ich davon aus das Sie im Schadensfall auch die " nicht nachgewiesenen Reihenhäuser" gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend machen.
Im übrigen können Abrechnungen über die Justitiarstellen der Ingenieurskammer unabhängig überprüft werden... in diesem Fall bezweifel ich aber das die Honorarsumme deutlich verringern wird, eher das Gegenteil dürfte der Fall sein.

MfG
Andreas
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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