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Gast
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Hallo!
Die DIN 18800 gibt, so weit ich verstehe nur Teilsicherheitswerte für ungünstig wirkende veränderliche Einwirkungen an. Das ist prinzipiell logisch, da man günstig wirkende veränderliche Lasten in der Regel nicht ansetzt. Ich habe jetzt aber folgendes Problem: - Nachweis der Verankerung eines kippgefährdeten Stahlbau-Fachwerks im Freien - Lastfall Wind auf unvereistes Fachwerk - Lastfall Wind auf vereistes Fachwerk Natürlich darf die Windlast bei vereisten Bauteilen um 25% abgemindert werden. Bei mir wird aber dennoch, aufgrund des relativ großen Flächenzuwachses aus der Vereisung schlanker Rohrquerschnitte, der letzte Lastfall trotz abgeminderter Windlast maßgebend. Nun tritt dieser Lastfall logischerweise nur bei Vereisung auf. Die veränderliche Last des Eises wirkt aber für die Verankerung günstig. Wie würdet Ihr die Eislast beaufschlagen: Mit gamma = 1,0 oder gamma = 1,35? Vorab Danke und Gruß, Sepp |
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Hallo Sepp,
wenn du sagst für deine Verankerung wirkt die Eislast günstig, ist dann nicht der Lastfall voller Wind (gamma = 1.5 - ohne Eis) maßgebend? Gruß Steelfarmer |
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Hallo Steelfarmer!
Aufgrund des Flächenzuwachses ist in meinem Fall tatsächlich Wind auf vereiste Bauteile maßgebend - trotz geringerem Teilsicherheitsbeiwert für Wind und trotz Abminderung. Gruß, Sepp |
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Hallo Steelfarmer!
Aufgrund des Flächenzuwachses ist in meinem Fall tatsächlich Wind auf vereiste Bauteile maßgebend - trotz geringerem Teilsicherheitsbeiwert für Wind und trotz Abminderung. Gruß, Sepp |
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Aha, jetzt ist der Groschen gefallen...
also in der DIN 18800 T1 7.2.2 steht nur, dass ständige Einwirkungen bei günstiger Beanspruchung mit gamma = 1.0 zu berücksichtigen sind. Deshalb würde ich die Eislast (veränderlich) mit 1.35 ansetzten. Gruß Steelfarmer |
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Hallo steelfarmer!
Vielen Dank. So hätte ich auch argumentiert. Jemand anderer Meinung? Gruß, Sepp |
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