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Gast
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Hallo Kollegen!
Habe folgenden konkreten Fall: bestehende Lagerhalle erhält neues Dach (Leimbinder L=16m), Auflagerlast ca. 165kN aufgrund des Daches. Diese Last (165kN) soll durch einen Querträger L=ca. 5,50m in 2 bestehende Betonstützen eingetragen werden (pro Stütze ca. 85kN). Die bestehende Stütze 40/25 hat mom. eine Last von ca. 170kN zu tragen (aus einem bestehenden Falchdach (Betondecke). Da vom bestehenden Gebäude nur eine sehr alte und teilweise unrichtige Statik vorhanden war. wollte ich für das neue Dach 2 neue Stützen errichten anbindend an die bestehenden. Der Bauherr möchte dies nicht, also hab ich versucht die bestehende Stütze 25/40, H=ca. 4,50m nachzurechnen und habe herausgebracht auch mit Ansatz kleiner Exzentrizitäten, dass 4 DN 14 reichen würden, vorrausgesetzt der neue Querträger (Abfangträger des neuen Daches) liegt zumindest theoretisch zentrisch auf den bestehenden Stützen. Beim Fundament, das ein Streifenfundament ist Breite ca. 1,00m mit 5 DN12 Längs und Bügel DN 12 e=50cm quer (wahrscheinlich wenn man der alkten Statik glaubt) habe ich mit der neuen Last so nachgewiesen als wärs ein Einzelfundament 1,00*2,00m mit Belastung von ca. 350kN. Nach dem Ansatz würde die mögliche vorhandene Bewehrung auch ausreichen. Der Bauherr hatte wieder einen Sinneswandel und möchte nun nicht einn Querträger auf die bestehenden Stützen auflegen, sondern diesen durch Dübel seitlich in die bestehenden Stützen einbinden. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man diesem Wunsch überhaupt nachkommen soll, denn so wird die Stütze durch die zusätzliche Last exzentrisch belastet, die Bewehrung der Stütze ist unklar, Moment auch ins Fundament, usw. Aufgrund der ungewissen Bestandsituation (obwohl der Bauherr behauptet es ist genügend Bewehrung in den vorhandenen Stützen, wobei ich mir oft denke was heisst das schon, bei Bauherrn ist immer alles gleich genügend) und der Grenzsituation beim Fundament. Bitte euch um eure Meinung |
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Hallo Mark,
Dübelanschluss für 85 kN Gebrauchslast? Das ist schon stark und bedeutet Aufwand. Doch der Reihe nach: -Feststellen was in der Stütze drin ist -Betongüte abschätzen (Schmidt´scher Hammer) -Stütze als Pendelstütze (mit Gelenk oben und unten) mit Kopfmoment Fxa nachweisen -beachte: Stützenkopfmoment geteilt durch Geschosshöhe ergibt eine zusätzliche H-Kraft die natürlich aufzunehmen ist, das könnte evtl. problemlos sein, wenn die Deckescheibe auf Wänden aufliegt -Fundament für 170 kN+165/2 kN+weitere Last + M=0 nachweisen Wenn es klappt, wird sich der Bauherr natürlich bestätigt fühlen, aber damit müssen wir halt leben. freundliche Grüsse Klaus Hümmerich |
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Danke für deine Antwort!
Mein grösstes Problem ist nur: a) wie weiss ich was für Bewehrung definitiv in den Stützen und Fundamenten drinn ist? b) Weiters Dübelnachweis (Hilti bietet Programm an aber nur für 6 Dübel, es wird mehr baruchen!) c) Fundament ist Streifenfundament aus den 70iger Jahren, laut alter Statik (wenns überhaupt stimmt) 5 DN 12 und Bügel DN12 alle 50cm B=100cm (zumindest wenn alte Statik stimme sollte) Also viele Unsicherheiten! |
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Hallo Mark,
Eine gute Skizze sagt mehr als tausend Worte. Per Fax. wäre es leichter. 02620/2441 freundliche Grüsse Klaus Hümmerich |
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Hallo,
ein Teil eins Streifenfundamentes ist kein Einzelfundament und kann auch nicht so gerechnet werden. Und wenn, dann gibt es immer noch eine einzuhaltende Bewehrungsverteilung nach HEFT 240. Was kommt an Bew. raus wenn du das Streifenfundament als elastisch gebetteten Balken rechnest ? An welcher Seite der vorh. Stütze 40 o 25 cm sollen die Dübel denn rein ? Wie sieht es denn mit den Randabständen aus ? Mit dem Dübeln wär ich schon vorsichtig Die ganze Sache muß schon Hand und Fuß haben. Auch wenn der Bauer ![]() Deine vorgeschlagene Variante mit den 2 zusätzlichen Stützen ist schon ganz gut. Vielleicht auch als Stahlrahmen mit biegesteifen Ecken zur Stabilisierung des Binderauflagers ö.ä. |
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Hallo Mark
schau mal unter www.fischerduebel.de dort findest du eine komfortable und kostenfreie Software. Bei der vorhandenen Bewehrung in Stütze und Fundament wäre ich sehr vorsichtig. Ausserdem bist du der Tragwerksplaner und musst es verantworten und nicht der Bauherr.Der kommt sofort mit Regressansprüchen wenn nicht nach DIN. Hoffe es hilft dir weiter henry |
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