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Schadensfolgen nach EN1993-1-9

Schadensfolgen nach EN1993-1-9

05 Juni 2026 08:13
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Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage wie die Einordnung der Schadensfolgen, nach EN1993-1-9, Abs- 3, Tabelle 3.1, vorzunehmen ist.
Ich finde in der Norm keinen Hinweis dazu. Meine Herangehensweise wäre die Schadensfolge an die Scahdensfolgeklassen zu knüpfen.
Sprich CC1 -> niedrig, CC3 -> hoch
sollte dann bei CC2 gemittelt werden? Oder erfolgt die Einteilung unabhängig von der Einstufung des Gesamtprojektes, speziell für das betreffende Bauteil?

Wie seht ihr das?
Danke für Rückmeldungen.
BG
RKron

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Re: Schadensfolgen nach EN1993-1-9

05 Juni 2026 10:51
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kenn mich da auch nicht aus,
empfehle aber D1N 1O9O-zawei

ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Re: Schadensfolgen nach EN1993-1-9

05 Juni 2026 15:15 - 05 Juni 2026 15:26
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Moin,

mit welchen nationalen Anhang rechnest du? Ich schreibe hier mal zur deutschen Situation. Im deutschen nationalen Anhang DIN EN 1993-1-9/NA NDP zu 3(7) heßt es:

"Im Allgemeinen ist das Konzept der Schadenstoleranz anzuwenden und das Inspektionsprogramm danach auszurichten. In Sonderfällen, in denen regelmäßige Inspektionen unzumutbar oder unmöglich sind, ist das Konzept der ausreichenden Sicherheit gegen Ermüdungsversagen ohne Vorankündigung anzuwenden, siehe [1]. Weiteres ist den Normenteilen DIN EN 1993-2 bis DIN EN 1993-6 zu entnehmen. Für andere Fälle werden die in DIN EN 1993-1-9:2010-12, Tabelle 3.1 angegebenen Teilsicherheitsbeiwerte γMf für die Ermüdungsfestigkeit festgelegt."

Der Literaturhinweis [1] ist Stahlbau-Kalender 2006, Schwerpunkt: Dauerhaftigkeit, Kuhlmann, Ulrike (Hrsg.), Ernst und Sohn,[1] Stahlbau-Kalender 2006, Schwerpunkt: Dauerhaftigkeit, Kuhlmann, Ulrike (Hrsg.), Ernst und Sohn, Berlin.

Für allgemeine Bauteile kannst du also dort nachschauen. In [1] werden allerdings auch keine konkreten Werte für dieses oder jenes Bauwerk angegeben. Allerdings gibt es in [1] im Abschnitt 2 in Bild 12 ein schönes Diagramm, mit dem man seine Entscheidung treffen kann, in Abhängigkeit von Inspektionsintervallen und Schadensfolgeklassen.

Für spezielle Bauwerke wie z.B. Stahlschornsteine oder Kranbahnen sind die Teilsicherheitsbeiwerte im nationalen Anhang zur jeweiligen Spezialnorm geregelt: Für Stahlschornscheine im nationalen Anhang DIN EN 1993-2-2/NA NDP zu 9.5(1). Oder für Kranbahnen im nationalen Anhang DIN EN 1993-6/NA NDP zu 9(2)P. In beiden Fällen ist γMf = 1,00.

Grüße

Christoff
Letzte Änderung: 05 Juni 2026 15:26 von qwertzuiop.
Folgende Benutzer bedankten sich: Rkron

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Re: Schadensfolgen nach EN1993-1-9

08 Juni 2026 05:47 - 08 Juni 2026 05:48
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Guten Tag @qwertzuiop,

danke für diese ausführliche Antwort. Ich bin tatsächlich im NAD für Österreich unterwegs, welches genau die andere Methode ("Sicherheit gegen Ermüdungsversagen ohne Vorankündigung") als Standardmethode vorschlägt. Die Literaturangabe hilft mir sehr weiter.

Danke!

BG
RKron
Letzte Änderung: 08 Juni 2026 05:48 von Rkron.

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Re: Schadensfolgen nach EN1993-1-9

08 Juni 2026 06:46 - 08 Juni 2026 06:58
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... wie die Einordnung der Schadensfolgen, nach EN1993-1-9, Abs- 3, Tabelle 3.1, vorzunehmen ist.
Ich finde in der Norm keinen Hinweis dazu. Meine Herangehensweise wäre die Schadensfolge an die Schadensfolgeklassen zu knüpfen.
...



 

mal die DIN EN 1990 hinzuziehen.
in der ausgabe DIN EN 1990 2010-12 ist da was in tabelle B.1 erlaeutert.

edit:
sorry. nicht genau gelesen. hier geht es um schadenstolleranz. mein post beziegt sich auf die (klassen fuer) schadensfolgen. (-denke die waren bekannt.-)
bin beim post von christoff

hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
Letzte Änderung: 08 Juni 2026 06:58 von khorngsarang.

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