Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 06:08 #85692

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 494
Bei einem Angebot der Tragwerksplanung LP1-6 für ein Einfamilienhaus. Muss der Tragwerksplaner die Fertigteilpläne der Treppen prüfen? Oder Halbfertigteilpläne dee Decken? Ist das eine besondere Leistung und kann gesondert beauftragt  werden ? Wie ist das geregelt?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 07:14 #85693

In der HOAI. "Prüfung von Plänen von Dritten"
Viel Spaß bei der Diskussion und immmer schön darann denken, man arbeitet eigentlich als Team. Das soll nicht gleichbedeutend mit "Ausnutzen" verstanden werden.

Beste Grüße
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von ql2/99.

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 08:11 #85694

@ql2/99 wo steht das? Das ist meines Erachtens ein Haftungsthema. Ich bin der Meinung, dass jeder für sich allein stirbt. Wenn du die LP5 mit Bewehrungsplanung und Schalplanung vereinbart hast, kriegst du dafür Geld und davon bezahlst du deine Haftpflichtversicherung, kriegt der Halbfertigteilplaner den Auftrag so bezahlt er seine eigene sowie seine sonstigen Kosten. Der Halbfertigteilplaner sollte in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung haben, nur nebenbei. Hat er eine Frage zu deiner LP4 sollte er im Rahmen der Prüfungspflicht der Vorarbeit anderer Projektbeteiligter auch E-Mail und Telefon verwenden und kriegt auch die Beratung durch dich als Ersteller der Vorarbeit. Wenn er aber Unsinn zeichnet ohne zu prüfen, kann ich ihn weder daran hindern, ihn dabei überwachen oder anleiten, da ich ihm gegenüber nicht weisungsbefugt bin, sondern nur der Auftraggeber. Daher, erfolgt von meiner Seite nur eine Freigabe von Plänen, welche ich zu verantworten habe, nicht von Plänen, welche nicht in meinem Verantwortsbereich liegen. Kurz gesagt: Gemeinsam abstimmen und auch Bedenken äußern - jederzeit; Haftung für anderer Planer Arbeit übernehmen - nein.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 09:22 #85697

@ql2/99 wo steht das? Das ist meines Erachtens ein Haftungsthema. Ich bin der Meinung, dass jeder für sich allein stirbt. Wenn du die LP5 mit Bewehrungsplanung und Schalplanung vereinbart hast, kriegst du dafür Geld und davon bezahlst du deine Haftpflichtversicherung, kriegt der Halbfertigteilplaner den Auftrag so bezahlt er seine eigene sowie seine sonstigen Kosten. Der Halbfertigteilplaner sollte in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung haben, nur nebenbei. Hat er eine Frage zu deiner LP4 sollte er im Rahmen der Prüfungspflicht der Vorarbeit anderer Projektbeteiligter auch E-Mail und Telefon verwenden und kriegt auch die Beratung durch dich als Ersteller der Vorarbeit. Wenn er aber Unsinn zeichnet ohne zu prüfen, kann ich ihn weder daran hindern, ihn dabei überwachen oder anleiten, da ich ihm gegenüber nicht weisungsbefugt bin, sondern nur der Auftraggeber. Daher, erfolgt von meiner Seite nur eine Freigabe von Plänen, welche ich zu verantworten habe, nicht von Plänen, welche nicht in meinem Verantwortsbereich liegen. Kurz gesagt: Gemeinsam abstimmen und auch Bedenken äußern - jederzeit; Haftung für anderer Planer Arbeit übernehmen - nein.
 
Nicht falsch verstehen - Ich meinte damit das bei uns TWP die "Prüfung von Plänen von Dritten" eine besondere Leistung nach HOAI ist.
(Wollte es dem Fragesteller nur nicht zu leicht machen, und Ihn dazu bewegen selbst mal nachzulesen oder google zu bemühen)
Meinem Kenntnisstand nach ist das z.B. bei den Architekten anders, diese müssen gemäß Grundleistung die Pläne von dritten auf die Belange der Objektplanung prüfen.

 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 11:32 #85699

@ql2/99 Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Genau das ist auch mein Kenntnisstand, war nur sehr verwundert, weil das in der aktuellen HOAI für die Tragwerksplanung nicht drin steht und es ja sein kann, dass ich zufällig die Veröffentlichung der zwotausenddrölften Ausgabe der HOAI verpasst hatte. 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Fertigteilpläne Treppe prüfen? 11 Feb 2026 11:37 #85700

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 494
Also in der Anlage 14, neben der Leistungsphase 5 (also unter besondere Leistung) steht unter anderem auch folgendes:

Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten


Ich denke das ist der Satz der regelt das das erstellen aber auch das Prüfen von unter anderen Fertigteilen eine besondere Leistung ist

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Schmerlerstraßer 36 - D-90768 Fürth
Telefon: 0171 / 935 57 50 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten