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Bei einem Angebot der Tragwerksplanung LP1-6 für ein Einfamilienhaus. Muss der Tragwerksplaner die Fertigteilpläne der Treppen prüfen? Oder Halbfertigteilpläne dee Decken? Ist das eine besondere Leistung und kann gesondert beauftragt werden ? Wie ist das geregelt?
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In der HOAI. "Prüfung von Plänen von Dritten"
Viel Spaß bei der Diskussion und immmer schön darann denken, man arbeitet eigentlich als Team. Das soll nicht gleichbedeutend mit "Ausnutzen" verstanden werden. Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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@ql2/99 wo steht das? Das ist meines Erachtens ein Haftungsthema. Ich bin der Meinung, dass jeder für sich allein stirbt. Wenn du die LP5 mit Bewehrungsplanung und Schalplanung vereinbart hast, kriegst du dafür Geld und davon bezahlst du deine Haftpflichtversicherung, kriegt der Halbfertigteilplaner den Auftrag so bezahlt er seine eigene sowie seine sonstigen Kosten. Der Halbfertigteilplaner sollte in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung haben, nur nebenbei. Hat er eine Frage zu deiner LP4 sollte er im Rahmen der Prüfungspflicht der Vorarbeit anderer Projektbeteiligter auch E-Mail und Telefon verwenden und kriegt auch die Beratung durch dich als Ersteller der Vorarbeit. Wenn er aber Unsinn zeichnet ohne zu prüfen, kann ich ihn weder daran hindern, ihn dabei überwachen oder anleiten, da ich ihm gegenüber nicht weisungsbefugt bin, sondern nur der Auftraggeber. Daher, erfolgt von meiner Seite nur eine Freigabe von Plänen, welche ich zu verantworten habe, nicht von Plänen, welche nicht in meinem Verantwortsbereich liegen. Kurz gesagt: Gemeinsam abstimmen und auch Bedenken äußern - jederzeit; Haftung für anderer Planer Arbeit übernehmen - nein.
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Nicht falsch verstehen - Ich meinte damit das bei uns TWP die "Prüfung von Plänen von Dritten" eine besondere Leistung nach HOAI ist. (Wollte es dem Fragesteller nur nicht zu leicht machen, und Ihn dazu bewegen selbst mal nachzulesen oder google zu bemühen) Meinem Kenntnisstand nach ist das z.B. bei den Architekten anders, diese müssen gemäß Grundleistung die Pläne von dritten auf die Belange der Objektplanung prüfen. |
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@ql2/99 Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Genau das ist auch mein Kenntnisstand, war nur sehr verwundert, weil das in der aktuellen HOAI für die Tragwerksplanung nicht drin steht und es ja sein kann, dass ich zufällig die Veröffentlichung der zwotausenddrölften Ausgabe der HOAI verpasst hatte.
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Also in der Anlage 14, neben der Leistungsphase 5 (also unter besondere Leistung) steht unter anderem auch folgendes:
Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten Ich denke das ist der Satz der regelt das das erstellen aber auch das Prüfen von unter anderen Fertigteilen eine besondere Leistung ist |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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