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Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 06:56 #85477

  • IB Herzogenaurach
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Anwalt ist beauftragt.  Heute bekommt er aufbereitet in Papier alle Unterlagen. Schauen wir mal wie sich das ganze entwickeln wird. Der Bauträger zahlt nicht nach Leistungserbringung seine Rechnungen. Der wird sicher nicht davor bezahlen. Dieser Kunde ist von mir weg! Das ist gut so. Meine Nerven sind auch etwas wert. Er wird sicherlich leicht viele finden die es gerne machen und auch umsonst Änderungen mitmachen ohne zusätzliches Honorar. Aber nicht mit mir. 

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Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 07:02 #85478

Die ist für die am Bau beteiligten Handwerker ein gutes Mittel, aber leider nicht bei Planungsleistungen anwendbar.
Warum nicht zwischendurch einfach mal eine Teilrechnung stellen bei 50%? Der Spatz in der Hand...
 
Da gibt es mehrere Urteile zu und meinem Kenntnisstand nach gilt das auch für Planungsleistungen, selbst wenn mit der Bauausführung noch nichtmal begonnen wurde.

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Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 07:24 #85480

Gibt es zu den einschlägigen Urteilen auch Quellen?
§650 BGB stellt klar, daß die Sicherungshypothek an einen Bauvertrag gebunden ist. Den hast du als Planer im Regelfall nicht. 

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Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 07:54 #85481

Ich bin kein Jurist, aber wenn man die Suchmaschiene deiner Wahl bemüht, wird man ziemlich schnell fündig.

Streitfall: www.iww.de/quellenmaterial/id/13102

Homepage Rechtsanwälte: www.liebert-roeth.de/de/rechtsgebiete/ba...uhandwerkersicherung

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Letzte Änderung: von ql2/99.

Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 08:04 #85482

Aufpassen und genau lesen. Dort ist die Sachlage völlig anders und es geht mitnichten um eine Handwerkersicherungshypothek.

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Suche Empfehlung: Fachanwalt Bau-/Architektenrecht 12 Jan 2026 09:34 #85484

Mit „verschlüsselter Form“ ist unter anderem gemeint, dass das Dokument gezielt unbrauchbar gemacht wird, etwa durch Unvollständigkeit, absichtlich schlechte Qualität relevanter Inhalte, Schwärzungen/Verpixelungen oder durch Wasserzeichen.

Für jede Statik oder jeden Plan gibt es eine passende Methode. Der Rechnungsempfänger kann die erbrachte Leistung erkennen, erhält jedoch lediglich eine Demo-Version.
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