Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
- BI
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 56
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
04 Jan. 2026 20:49
@
ba
Danke!
Ich würde auch so machen. Mich stört der aktuelle Wortlaut in der Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises, da er suggeriert, dass ich automatisch überwachen muss. Ich würde hier klarstellend ergänzen oder durchstreichen, um eindeutig zu machen, dass dies nicht Teil meiner vertraglich vereinbarten Leistung ist.
Ich würde auch so machen. Mich stört der aktuelle Wortlaut in der Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises, da er suggeriert, dass ich automatisch überwachen muss. Ich würde hier klarstellend ergänzen oder durchstreichen, um eindeutig zu machen, dass dies nicht Teil meiner vertraglich vereinbarten Leistung ist.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- diego
-
- Offline
- Beiträge: 409
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
04 Jan. 2026 21:28Hallo,- In der Praxis werden solche Bescheinigungen nicht immer von der Behörde verlangt.
- Wenn die Behörde jedoch eine Bescheinigung verlangt, muss der Bauherr eine qualifizierte Person mit der stichprobenhaften Bauüberwachung beauftragen, das kann der ursprüngliche Tragwerksplaner sein oder jemand anderes.
könnt ihr mir erklären, wie das bei euch läuft?
Wann entscheidet die Bauaufsicht, ob sie eine Bescheinigung braucht?
Bei der Abnahme wäre es ja wohl zu spät....
Schreiben die das in die Baugenehmigung?
Welcher deutsche Beamte sagt denn, dass er auf eine Überwachung verzichtet, wenn er damit rechnen muss, dass er im Schadensfall gefragt wird, warum er darauf verzichtet hat?
Ich hab jetzt mal in der BauO NRW nachgelesen: da steht klar drin, dass ein qTWP die stichprobenhaften Kontrollen durchführen muss.
@BI Bei den Stahlbalkonen ist es ja einfach, die Kontrollen am fertigen Objekt nachzuholen. Außerdem ist dein Auftraggeber Profi, mit dem man die Dinge besprechen kann(muss). Ob er sich in der aktuellen Bauordnung auskennt, ist trotzdem nicht sicher. Zumal er möglicherweise mit 16 Bauordnungen zu tun hat.
Einem privaten Bauherren muss man sagen, dass er jemanden braucht, der die stichprobenhaften Kontrollen durchführt; es sei denn, die Bauaufsicht hat vor Baubeginn rechtswirksam drauf verzichtet (siehe oben).
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- BI
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 56
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
04 Jan. 2026 22:38 - 04 Jan. 2026 22:41
diego
Während meiner früheren Anstellung habe ich über 20 nicht prüfpflichtige Stahlkonstruktionen (Balkone, Treppen, Vordächer) gerechnet, da gab es von uns nie eine Bescheinigung. Der Metallbauer hat bei einigen Projekten nur Fotos von der Bewehrung der Fundamente geschickt. Einzig einmal hat mein Chef damals die Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises unterschrieben, ob er bei diesem Projekt die Bauausführung tatsächlich überwacht hat, weiß ich allerdings nicht. Die Erklärung
über die Bauausführung hat er aber nicht abgegeben.
Seit meiner Selbstständigkeit vor zwei Jahren habe ich über 10 weitere nicht prüfpflichtige Anbaubalkone gerechnet. Auch hier wurde von mir keine Bescheinigung verlangt, bis auf das letzte Projekt, was konstruktiv wie die vorherigen war (Anbaubalkon mit Fundamenten). Bei diesem Projekt hat mir der Metallbauer die Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises zugeschickt, auf der Bauamt und Architekt genannt waren. Die Bescheinigung selbst bezog sich auf die Qualifikation vom qTWP, die statische Dokumentation und die ordnungsgemäße Berechnungen, inkl. der oben zitierten Passage zur Bauüberwachung, die für mich missverständlich formuliert ist.
Alle vorherige Balkone waren genehmigungspflichtig und die Statiken lagen beim Bauamt. Ich weiß nicht genau, wie das Bauamt üblicherweise die Ausführung prüft. Ob das vom Architekten oder vom Bauleiter beim Metallbauer übernommen wird, kann ich nicht genau sagen. Die beiden Bescheinigungen müssten dann von denen unterschrieben.
Verwirrend ist nur, dass die erste Bescheinigung sich auf den Statiker, seine Berechtigung und die Statik bezieht. Diese kann nicht von jemand anderem unterschrieben werden. Daher sagte ich: Bisher wurden solche Bescheinigungen nicht verlangt, und die Verantwortung für die Bauüberwachung liegt grundsätzlich beim Bauherrn.
Zu deinen Fragen:
Ich vermute, die Bescheinigung kann im Zuge der Baugenehmigung verlangt, dafür hat der Bauherr dann einen Architekten eingeschaltet. Ob zu dem Zeitpunkt schon gebaut war, liegt dann in seiner Verantwortung, erst Genehmigung, dann bauen.
Warum das Bauamt in manchen Fällen auf eine Überwachung verzichtet oder ob das in der Genehmigung steht, weiß ich nicht. Das müsste ich direkt mit dem Bauamt klären. Ich habe den Auftrag vom Metallbauer, mit Bauherr und Genehmigung habe ich meist nichts zu tun.
Wenn nichts verlangt wird, liefert man auch keine nicht beauftragte Leistung. Bei Stahlbalkonen ist das aber bei Fundamenten relevant, deshalb verlange ich Fotos der Bewehrung mit Maßen.
Während meiner früheren Anstellung habe ich über 20 nicht prüfpflichtige Stahlkonstruktionen (Balkone, Treppen, Vordächer) gerechnet, da gab es von uns nie eine Bescheinigung. Der Metallbauer hat bei einigen Projekten nur Fotos von der Bewehrung der Fundamente geschickt. Einzig einmal hat mein Chef damals die Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises unterschrieben, ob er bei diesem Projekt die Bauausführung tatsächlich überwacht hat, weiß ich allerdings nicht. Die Erklärung
über die Bauausführung hat er aber nicht abgegeben.
Seit meiner Selbstständigkeit vor zwei Jahren habe ich über 10 weitere nicht prüfpflichtige Anbaubalkone gerechnet. Auch hier wurde von mir keine Bescheinigung verlangt, bis auf das letzte Projekt, was konstruktiv wie die vorherigen war (Anbaubalkon mit Fundamenten). Bei diesem Projekt hat mir der Metallbauer die Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises zugeschickt, auf der Bauamt und Architekt genannt waren. Die Bescheinigung selbst bezog sich auf die Qualifikation vom qTWP, die statische Dokumentation und die ordnungsgemäße Berechnungen, inkl. der oben zitierten Passage zur Bauüberwachung, die für mich missverständlich formuliert ist.
Alle vorherige Balkone waren genehmigungspflichtig und die Statiken lagen beim Bauamt. Ich weiß nicht genau, wie das Bauamt üblicherweise die Ausführung prüft. Ob das vom Architekten oder vom Bauleiter beim Metallbauer übernommen wird, kann ich nicht genau sagen. Die beiden Bescheinigungen müssten dann von denen unterschrieben.
Verwirrend ist nur, dass die erste Bescheinigung sich auf den Statiker, seine Berechtigung und die Statik bezieht. Diese kann nicht von jemand anderem unterschrieben werden. Daher sagte ich: Bisher wurden solche Bescheinigungen nicht verlangt, und die Verantwortung für die Bauüberwachung liegt grundsätzlich beim Bauherrn.
Zu deinen Fragen:
Ich vermute, die Bescheinigung kann im Zuge der Baugenehmigung verlangt, dafür hat der Bauherr dann einen Architekten eingeschaltet. Ob zu dem Zeitpunkt schon gebaut war, liegt dann in seiner Verantwortung, erst Genehmigung, dann bauen.
Warum das Bauamt in manchen Fällen auf eine Überwachung verzichtet oder ob das in der Genehmigung steht, weiß ich nicht. Das müsste ich direkt mit dem Bauamt klären. Ich habe den Auftrag vom Metallbauer, mit Bauherr und Genehmigung habe ich meist nichts zu tun.
Wenn nichts verlangt wird, liefert man auch keine nicht beauftragte Leistung. Bei Stahlbalkonen ist das aber bei Fundamenten relevant, deshalb verlange ich Fotos der Bewehrung mit Maßen.
Letzte Änderung: 04 Jan. 2026 22:41 von BI.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- DeO
-
- Offline
- Beiträge: 2629
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
05 Jan. 2026 00:25@ ba Danke!
Ich würde auch so machen. Mich stört der aktuelle Wortlaut in der Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises, da er suggeriert, dass ich automatisch überwachen muss. Ich würde hier klarstellend ergänzen oder durchstreichen, um eindeutig zu machen, dass dies nicht Teil meiner vertraglich vereinbarten Leistung ist.
Hakelig wird es in dem Moment, wenn das Projekt eingereicht und vom Bauamt gem. seinen Vorgaben an einen PI weitergereicht wird. Der hält sich dann auch an die groben Vorgaben von oben, die zumeist eine solche Bescheinigung erwarten. Die wird er nicht selbst ausstellen. Insofern gilt tatsächlich erst die vollständige Prüfung abzuwarten und dann ggfs. tätig werden. Das sollte in der vertraglichen Leistung berücksichtigt worden sein. Sich hinterher davon freizumachen kann sehr schwierig und lästig werden. -> dünnes Eis.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- BI
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 56
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
05 Jan. 2026 09:28 - 05 Jan. 2026 09:30
DeO
Der Kunde bzw. sein Architekt klärt vorab mit dem Bauamt, ob das Bauvorhaben prüfpflichtig oder nicht prüfpflichtig ist.
Nach der LBauO gibt es dabei zwei klare Wege:
- Nicht prüfpflichtig: Keine bauaufsichtliche Prüfung. Der Bauherr muss eine fachkundige Person (z. B. einen Tragwerksplaner) mit der stichprobenhaften Überwachung der Bauausführung beauftragen.
- Prüfpflichtig: Das Bauvorhaben wird von einem Prüfingenieur/Prüfsachverständigen geprüft. Dieser überwacht dann auch die Bauausführung und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus.
Einen Mix aus beiden Wegen gibt es rechtlich nicht. Ein nicht prüfpflichtiges Bauvorhaben bleibt nicht prüfpflichtig.
Wenn das Bauamt von Anfang an eine Bescheinigung zur Bauüberwachung fordert (z. B. über die Baugenehmigung), ist die Lage klar.
Wird eine Bescheinigung erst nachträglich verlangt und der qTWP hat keine Bauüberwachung übernommen und nichts unterschrieben, ist er sauber raus und kann klar sagen: Ohne Beauftragung bin ich nicht verpflichtet zu überwachen.
Wenn ich die Erklärung nicht abgebe, bin ich auch nicht verpflichtet den Bauherrn extra zu informieren. Das ist wie bei der Baugenehmigung: Ich muss nicht bei jedem BV sagen, bitte hol dir eine Baugenehmigung oder melde dich bei Bauamt. Darüber hinaus besteht mein Vertrag mit dem Metallbauer und nicht mit dem Bauherrn.
(o verstehe ich das)
Der Kunde bzw. sein Architekt klärt vorab mit dem Bauamt, ob das Bauvorhaben prüfpflichtig oder nicht prüfpflichtig ist.
Nach der LBauO gibt es dabei zwei klare Wege:
- Nicht prüfpflichtig: Keine bauaufsichtliche Prüfung. Der Bauherr muss eine fachkundige Person (z. B. einen Tragwerksplaner) mit der stichprobenhaften Überwachung der Bauausführung beauftragen.
- Prüfpflichtig: Das Bauvorhaben wird von einem Prüfingenieur/Prüfsachverständigen geprüft. Dieser überwacht dann auch die Bauausführung und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus.
Einen Mix aus beiden Wegen gibt es rechtlich nicht. Ein nicht prüfpflichtiges Bauvorhaben bleibt nicht prüfpflichtig.
Wenn das Bauamt von Anfang an eine Bescheinigung zur Bauüberwachung fordert (z. B. über die Baugenehmigung), ist die Lage klar.
Wird eine Bescheinigung erst nachträglich verlangt und der qTWP hat keine Bauüberwachung übernommen und nichts unterschrieben, ist er sauber raus und kann klar sagen: Ohne Beauftragung bin ich nicht verpflichtet zu überwachen.
Wenn ich die Erklärung nicht abgebe, bin ich auch nicht verpflichtet den Bauherrn extra zu informieren. Das ist wie bei der Baugenehmigung: Ich muss nicht bei jedem BV sagen, bitte hol dir eine Baugenehmigung oder melde dich bei Bauamt. Darüber hinaus besteht mein Vertrag mit dem Metallbauer und nicht mit dem Bauherrn.
(o verstehe ich das)
Letzte Änderung: 05 Jan. 2026 09:30 von BI.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- schroeder
-
- Offline
- Beiträge: 140
Re: Bauüberwachung bei nicht prüfpflichtigen Projekten in RLP
05 Jan. 2026 10:21
"Ein nicht prüfpflichtiges Bauvorhaben bleibt nicht prüfpflichtig."
Ich habe gerade einen Fall, da möchte der Bauherr ein nicht prüfpflichtiges Bauvorhaben freiwillig prüfen lassen.
Die Einstufung nach der LBO ändert sich nicht, auch wenn der Prüfer seine stichprobenartigen Kontrollen macht.
Ist der TWP damit aus der Überwachung raus und der Prüfer übernimmt?
Ich habe gerade einen Fall, da möchte der Bauherr ein nicht prüfpflichtiges Bauvorhaben freiwillig prüfen lassen.
Die Einstufung nach der LBO ändert sich nicht, auch wenn der Prüfer seine stichprobenartigen Kontrollen macht.
Ist der TWP damit aus der Überwachung raus und der Prüfer übernimmt?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

