Baukontrolle/Bauüberwachung Lph8 wird nicht bezahlt?
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Baukontrolle/Bauüberwachung Lph8 wird nicht bezahlt?
10 Dez. 2025 11:55
Hallo Leute,
ich habe einen HOAI-Vertrag für ein größeres neues Bürogebäude.
Dazu gibt es einen Prüfstatiker und natürlich den Architekten.
Ich habe eine Rechnung mit Stundenliste für Baubetreuung/Baukontrollen abgerechnet.
Die wird nun seitens des Bauherrn nicht bezahlt. Ich soll zum Klärungsgespräch kommen.
Ich habe im Vertrag einen Punkt drin:=11.0pt2.8 Im Rahmen der Ausführung der tragenden Konstruktionen werden mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen vor Ort notwendig. Diese werden per Stundenaufwand (Stundenliste) als besondere Leistungen nach §4 Punkt 4.5 zum Nachweis abgerechnet.
Ich habe dann dazu in einem anderen Paragraph §4 meine Stundensätze für Besondere Leistungen.
So hatten wir es auch mit diesem AG öfters gemacht.
Auch wenn es keine Besonderen Leistungen nach HOAI sein sollten, habe ich das aber im Punkt 2.8 so als zusätzliche Leistungen angesetzt.
Der Bauherr kann nicht davon ausgehen, dass alles vollumfänglich unmißverständlich in den Planungen angegeben ist.
Da gibt es doch immer mal was, was draußen abgestimmt werden muss.
Ich hatte zB. 2 Termine mit dem Baugrundgutachter vor Ort (Ansetzen der Bohrungen vorab und Abnahme der Baugrubensohle auf -5m LRS). Dazu wurde ich auch vom Bauherrn zum Termin gebeten. Der Prüfing nimmt schlussendlich die Konstruktionen ab. Aber er kann nicht zwischendurch diese Abstimmungen mit dem Rohbauer erbringen. Der Architekt hat zwar die Bauüberwachung über die 300er Kosten, weiß aber im Zweifelsfall bei speziellen Fragen nicht bescheid.
Wie seht Ihr das?
Wie macht Ihr das?
Habt Ihr eventuell ordentliche plausible belastbare (Wortspiel) Antworten für die Bauherrn?
Grüße
Volker
ich habe einen HOAI-Vertrag für ein größeres neues Bürogebäude.
Dazu gibt es einen Prüfstatiker und natürlich den Architekten.
Ich habe eine Rechnung mit Stundenliste für Baubetreuung/Baukontrollen abgerechnet.
Die wird nun seitens des Bauherrn nicht bezahlt. Ich soll zum Klärungsgespräch kommen.
Ich habe im Vertrag einen Punkt drin:=11.0pt2.8 Im Rahmen der Ausführung der tragenden Konstruktionen werden mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen vor Ort notwendig. Diese werden per Stundenaufwand (Stundenliste) als besondere Leistungen nach §4 Punkt 4.5 zum Nachweis abgerechnet.
Ich habe dann dazu in einem anderen Paragraph §4 meine Stundensätze für Besondere Leistungen.
So hatten wir es auch mit diesem AG öfters gemacht.
Auch wenn es keine Besonderen Leistungen nach HOAI sein sollten, habe ich das aber im Punkt 2.8 so als zusätzliche Leistungen angesetzt.
Der Bauherr kann nicht davon ausgehen, dass alles vollumfänglich unmißverständlich in den Planungen angegeben ist.
Da gibt es doch immer mal was, was draußen abgestimmt werden muss.
Ich hatte zB. 2 Termine mit dem Baugrundgutachter vor Ort (Ansetzen der Bohrungen vorab und Abnahme der Baugrubensohle auf -5m LRS). Dazu wurde ich auch vom Bauherrn zum Termin gebeten. Der Prüfing nimmt schlussendlich die Konstruktionen ab. Aber er kann nicht zwischendurch diese Abstimmungen mit dem Rohbauer erbringen. Der Architekt hat zwar die Bauüberwachung über die 300er Kosten, weiß aber im Zweifelsfall bei speziellen Fragen nicht bescheid.
Wie seht Ihr das?
Wie macht Ihr das?
Habt Ihr eventuell ordentliche plausible belastbare (Wortspiel) Antworten für die Bauherrn?
Grüße
Volker
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- sabok
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Re: Baukontrolle/Bauüberwachung Lph8 wird nicht bezahlt?
10 Dez. 2025 12:28
Hi,
wenn du einen TWP-Vertrag 1-6 hast, ist die Teilnahme an Jourfixen oder Bewehrungsabnahmen m.E. immer eine besondere Leistung.
Ob diese in deinem Fall nochmals zusätzlich vom BH schriftlich beauftragt werden müssen, oder mit der Opt. 2.8 abgegolten sind, weiss ich nicht. Wenn der BH dich zum Jourfix dabei haben will und einlädt, ist das m.E. eine "Beauftragung". Wie es bei der bes. Leistung "Bewehrungsabnahme" ist, weiss ich nicht. Gehe davon aus, daß der BH die Abnahmeprotokolle zeitnah (und nicht erst gesammelt) bekommen hat.
Ich verwende bei TWP Verträgen wenn möglich die Vorlagen der BAYIK und versuche mögliche besondere Leistungen vorher schon beauftragen zu lassen.
wenn du einen TWP-Vertrag 1-6 hast, ist die Teilnahme an Jourfixen oder Bewehrungsabnahmen m.E. immer eine besondere Leistung.
Ob diese in deinem Fall nochmals zusätzlich vom BH schriftlich beauftragt werden müssen, oder mit der Opt. 2.8 abgegolten sind, weiss ich nicht. Wenn der BH dich zum Jourfix dabei haben will und einlädt, ist das m.E. eine "Beauftragung". Wie es bei der bes. Leistung "Bewehrungsabnahme" ist, weiss ich nicht. Gehe davon aus, daß der BH die Abnahmeprotokolle zeitnah (und nicht erst gesammelt) bekommen hat.
Ich verwende bei TWP Verträgen wenn möglich die Vorlagen der BAYIK und versuche mögliche besondere Leistungen vorher schon beauftragen zu lassen.
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