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Kenne Hohlplattendecken nicht, bei mir gibt es nur fast nur schlaffe Elementdecken und vorgespannte Hohldielendecken
Bin aber der Meinung wie Kollege ba: Wenn es eine Art schlaffe Hohldielendecke ist, dann gibt es dort keine gekröpfte Eisen, dann muss es entweder ein Klassischen UZ als Auflager geben oder eben ein Stahlträger (hier würde sich vielleicht so ein Randträger als Peikko-Verbundträger Slim-Floor-Träger auch anbieten) ... wobei ich jetzt schon vermute, dass die Sparefroh-Pfuschbau-GmbH dann gleich wieder auf klassische Decken zurückschwenkt Wenn es eine Art Elementdecke ist, dann gibt es dort gekröpfte Eisen, dann wäre es vom Prinzip her machbar Am bessten vom Hersteller aus einem Referenzprojekt Muster-Verlegepläne schicken lassen und mit dem die Statik abstimmen ... aber nicht mit dem Verkäufer sondern mit dem Chef-Statiker Ist es sowas: www.indeco.de/produkte/decken/beton-hohlplattendecke Ich würde als erstes hier erstmal den deckengleichen Sturz / UZ kontrollieren, das Zeugs oben ist eindeutig 1-achsig gespannt .... ob der deckengleiche Randsturz das überhaupt mitmacht ... vor allem Durchbiegungs-technisch
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Hallo,
übrigens, Hohlplatten haben i.d.R. keine Schubbewehrung und reagieren auf eine sog. biegeweiche Lagerung, hier bei einem deckengleichen Unterzug vermutlich vorliegt, mit einer verminderten Schubtragfähigkeit. Ich weiß nicht, ob das bei deinen Spannweiten interessant ist. Aber das musst du mit dem Plattenhersteller ohnehin klären. Gruß mmue
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Hallo Qoukuun,
aus meiner Sicht geht das so nicht! Du wirst einen Unterzug nicht vermeiden können. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du mit dem Detail bei einem Prüfer durchkommst. Wie schon vorher geschrieben, ist es fertigungstechnisch nicht möglich, bei den Hohldielen unten Bewehrung rausstehen zu lassen. Die Platten werden in großen Längen gefertigt und dann auf Länge geschnitten. Somit kann da nichts rausstehen. Wie groß ist die Spannweite der Hohldielen? Könntest du diese durch eine Halbfertigteildecke ersetzen? V.G. Mr. Ing.
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Jo, sehe ich auch so. Ich bin bzgl. dieses Auflagerdetails weder Planer noch Aufsteller. Habe anderweitig mit dem Bauvorhaben zu tun und hätte diesen Anschluss so niemals geplant. Mittlerweile bin ich mit dem Durcharbeiten der DIN EN 1168 auch durch und habe mich in alle gängigen Standarddetails durchgelesen. Ich habe 8 Kriterien festgelegt, die gemäß den technischen Regeln nachgewiesen werden müssten, wobei ich nicht glaube, dass auch nur eines davon erfüllt werden kann. Der Bundesverband Spannbetonbau gibt obendrein in Merkblättern an, dass eine flächige Auflagerung erfolgen muss. Wäre dieses Detail so möglich gewesen wäre dies auch schon seit langer Zeit Teil der Standarddetails.
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Letzte Änderung: von Qoukuun.
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Moin,
zu dem Thema gibt es
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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