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Moin,
die Lösung mit der Scheibe am Ankerende ist im Eurocode ausdrücklich erlaubt. Zugelassene Anker sind nur eine Möglichkeit von vielen. In EN 1993-1-8, 6.2.12(4) heißt es: "Ankerschrauben können im Fundament wie folgt verankert werden: – durch Haken, siehe Bild 6.14(a); – durch Unterlegscheiben, siehe Bild 6.14(b); – durch andere in den Beton eingelassene Lastverteilungselemente; – durch andere Verbindungsmittel, die entsprechend getestet und zugelassen sind." Wie ich schon geschrieben habe: Der eigentliche Unterschied zwischen Ankern mit und ohne Zulassung sind die Nachweise für den Beton. Zugelassene Anker werden nach EN 1992-4 oder ETA bemessen. Hier geht alles auf Bruchlinien bzw. Ausbruchkegel im Beton zurück. Die Formeln sind kompliziert. Die zulässigen Beanspruchungen beruhen auf Versuchen. Deshalb macht man die Bemessung dann in der Regel auch mit Herstellersoftware. Grüße Christoff
Folgende Benutzer bedankten sich: Oliver7
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Danke für die Antworten, damit ist es klarer geworden!
Bei unserem Auftraggeber (Großunterhemen) ist es in den Hierachieen anscheinend irgendwann verloren gegangen, das es auch einfache Lösungen ohne 50seitige Zulassungen von DIBt gibt. |
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