Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
- Oliver7
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Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 06:07
Guten Morgen!Es geht um die Verankerung von Stahlbau-Stützenfüßen mit einbetonierter Gewindestangen und Ankerplatte. Siehe Bild.Bislang gab es hierzu nie Diskussionen. Jetzt meint ein großer Auftraggeber, dass für die Verankerung eine „Zulassung (DIBt?)“ erforderlich ist.Hat jemand hiermit Erfahrung?Wenn ja, kennt jemand einen Anbieter von Gewindestange+Ankerplatte mit „Zulassung“?
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- ql2/99
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Re: Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 07:17
Die Stahlplatte lässt sich doch normativ abbillden.
Wenn es nur um die Anker im Fundament geht, gibt es von den einschlägigen Herstellern entsprechende Einbauteile: z.B.
www.peikko.de/produkte/verbindungstechnik/stutzenverbindungen/
www.halfen.com/de_DE/produktbereiche/bet...steme/stuetzenschuhe
Beste Grüße
Wenn es nur um die Anker im Fundament geht, gibt es von den einschlägigen Herstellern entsprechende Einbauteile: z.B.
www.peikko.de/produkte/verbindungstechnik/stutzenverbindungen/
www.halfen.com/de_DE/produktbereiche/bet...steme/stuetzenschuhe
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- Oliver7
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Re: Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 07:33
Ja, die genannten Einbauteile wären grundsätzlich eine Lösung. Man ist dann allerdings eingeschränkt und kann die Abmessungen nicht mehr frei wählen.
Ist es denn wirklich so, das die "gute-alte" Gewindestange + Ankerplatte baurechtlich so nicht mehr umsetzbar ist?
Ist es denn wirklich so, das die "gute-alte" Gewindestange + Ankerplatte baurechtlich so nicht mehr umsetzbar ist?
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- ba
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Re: Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 08:08
ich gebe zu, ich mache das nur im Industriebereich, wenn diese Art der Verankerung in der Werknorm hinterlegt ist mit Angabe der
erf. (Rand-) Abstände
erf. Ankerplattenabmessung
zulässigen Last
z.B.
M16 (St37 Rundstahl)
Ankerplatte 60×60×15 mm
zul. Zk = 17,3 kN (char.)
das entspricht ganz genau der zul. Zugkraft einer M16-4.6 (Lastfall H nach DIN18800-1981)
(denn nur weil es nicht der EuroKot ist ist es automatisch falsch)
aber aus meiner Sicht spricht nichts gegen einen eigenen Nachweis,
allerdings sollte beachtet werden, dass heutzutage die Sicherheitsbeiwerte geringer und dadurch die zul. Lasten im GZT größer sind und damit auch die Dehnung,
dann noch der Nachweis Biegung der Ankerplatte und Betonpressung
und fertig
aufgrund des Vergusses unter der Fußplatte sind die zul. Querkräfte sehr gering und häufig eine zus. Schubknagge erf.
welchen Nachweis der "guten alten" Gewindestange haben sie denn dem Prüfer vorgelegt?
ba
erf. (Rand-) Abstände
erf. Ankerplattenabmessung
zulässigen Last
z.B.
M16 (St37 Rundstahl)
Ankerplatte 60×60×15 mm
zul. Zk = 17,3 kN (char.)
das entspricht ganz genau der zul. Zugkraft einer M16-4.6 (Lastfall H nach DIN18800-1981)
(denn nur weil es nicht der EuroKot ist ist es automatisch falsch)
aber aus meiner Sicht spricht nichts gegen einen eigenen Nachweis,
allerdings sollte beachtet werden, dass heutzutage die Sicherheitsbeiwerte geringer und dadurch die zul. Lasten im GZT größer sind und damit auch die Dehnung,
dann noch der Nachweis Biegung der Ankerplatte und Betonpressung
und fertig
aufgrund des Vergusses unter der Fußplatte sind die zul. Querkräfte sehr gering und häufig eine zus. Schubknagge erf.
welchen Nachweis der "guten alten" Gewindestange haben sie denn dem Prüfer vorgelegt?
ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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- qwertzuiop
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Re: Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 08:28 - 19 Sep. 2025 08:29
Moin,
dein Anwendungsfall ist doch sogar in EN 1993-1-8 dargestellt, s. Bild 6.14. Du kannst alle Stahlbauteile nach EN 1993-1-8 bemessen.
Da dein Bauteil keine Zulassung besitzt, musst du die Betonnachweise klassisch mit Fachwerkmodellen nach EN 1992-1-1 führen. Da kommt dann also Rückhaltebewehrung raus.
Einen Nachweis nach EN 1992-4 über Ausbruchkegel usw. und eventuell ohne Rückhaltebewehrung kannst du tatsächlich nur für zugelassene Bauteile wie Verbundanker, Kopbolzen, Einbauteile von Peikko usw. führen.
Grüße
Christoff
dein Anwendungsfall ist doch sogar in EN 1993-1-8 dargestellt, s. Bild 6.14. Du kannst alle Stahlbauteile nach EN 1993-1-8 bemessen.
Da dein Bauteil keine Zulassung besitzt, musst du die Betonnachweise klassisch mit Fachwerkmodellen nach EN 1992-1-1 führen. Da kommt dann also Rückhaltebewehrung raus.
Einen Nachweis nach EN 1992-4 über Ausbruchkegel usw. und eventuell ohne Rückhaltebewehrung kannst du tatsächlich nur für zugelassene Bauteile wie Verbundanker, Kopbolzen, Einbauteile von Peikko usw. führen.
Grüße
Christoff
Letzte Änderung: 19 Sep. 2025 08:29 von qwertzuiop.
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- ba
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Re: Verankerung Stahlbaustütze mit „Zulassung“
19 Sep. 2025 09:04
danke qwertzuiop,
hatte ich noch gar nicht gesehen,
hab das zum Anlass genommen im Kindmann-Verbindungen (2023) nachzulesen
"Die Lösung mit der Unterlegscheibe am Ankerende wird zurzeit in der Baupraxis
verwendet, wenn große Zugkräfte eingeleitet werden müssen, wie z. B. im Kraft-
werksbau. Dabei werden bei extrem großen Kräften Scheiben bis zu etwa 100 mm
Dicke eingesetzt und die Kräfte über Druckkontakt in den Beton eingeleitet. Diese
Konstruktionsart erfordert detaillierte Tragfähigkeitsnachweise, auf die hier nicht
näher eingegangen werden kann."
Das bestätigt aber grundsätzlich das von mir zuvor gesagte,
wobei t 100 natürlich extrem ist
ba
hatte ich noch gar nicht gesehen,
hab das zum Anlass genommen im Kindmann-Verbindungen (2023) nachzulesen
"Die Lösung mit der Unterlegscheibe am Ankerende wird zurzeit in der Baupraxis
verwendet, wenn große Zugkräfte eingeleitet werden müssen, wie z. B. im Kraft-
werksbau. Dabei werden bei extrem großen Kräften Scheiben bis zu etwa 100 mm
Dicke eingesetzt und die Kräfte über Druckkontakt in den Beton eingeleitet. Diese
Konstruktionsart erfordert detaillierte Tragfähigkeitsnachweise, auf die hier nicht
näher eingegangen werden kann."
Das bestätigt aber grundsätzlich das von mir zuvor gesagte,
wobei t 100 natürlich extrem ist
ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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