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Mischbauweise Gebäudeabschlusswand

Re: Mischbauweise Gebäudeabschlusswand

28 Aug. 2025 09:18
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So mal ne Woche in den Bergen gewesen, kann ich empfehlen!

@Diego
Ich plane beide Häuser für ein gekauftes und dann geteiltes Grundstück. Es ist eher aus eigenem Interesse, weil Gespräche mit Fachkollegen und auch Brandschutzplanern/Architekten erstmal eher Verwirrung auslösen, ich den Fall aber gar nicht für so sonderlich halte. 
Es ist evtl. weit hergeholt, hast du schon mal U-Bahn Samariterstr. in Berlin gewohnt? 

@ql2/99 
Ja genau eigentlich ist dann alles geklärt, das Gedankenspiel, wenn erstmal nur eine der DHH gebaut würde ist noch gut!

Fazit (?!):
Brandschutz -> Mischung Massiv/Holz machbar (jede Wandschale muss für sich die LBO-Anforderung einhalten).
Schallschutz -> Schwierig, kann zumindest rechnerisch aktuell nicht nachgewiesen werden, muss anders vereinbart werden.
Statik -> geht immer ;)

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Re: Mischbauweise Gebäudeabschlusswand

28 Aug. 2025 09:27 - 28 Aug. 2025 09:28
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Den Schallschutz kann man doch rechnen... nur weil es keine Tabellenwerte gibt... (Tabellenwerte ist das "neue" rechnen der Schallschützer?)
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Schallschutz bei Mischbauweise so schlecht ist... HTW / HTW geht ja auch.
Körperschall dürfte ja weitgehend eliminiert sein, daher gehts nur noch um den Luftschall. Da sollte man doch durch die Abstimmung der einzelnen Schalen einiges erreichen können... Würde ich zumindest meinen =)
 
Letzte Änderung: 28 Aug. 2025 09:28 von ql2/99.
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Re: Mischbauweise Gebäudeabschlusswand

28 Aug. 2025 17:28
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Hallo mstockm,
nein, ich habe nie in Berlin gewohnt.
Wenn ein Planer (-team) beide Häuser plant, wird die Trennwand als Gesamtkonstruktion normalerweise so geplant, dass die Ansprüche beider Seiten befriedigt werden und die a.R.dT eingehalten werden.
Spannend wird es, wenn beide Hausbesitzer nacheinander ohne Absprache bauen.
Ich frage mich schon länger, welche Ansprüche man in Sachen Schallschutz gegen seinen Nachbarn hat.
Kann der basteln, wie er will, und am Ende mit dem gesetzlichen Schallschutz nach DIN 4109 argumentieren?

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