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Gast
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Hallo zusammen,
um auf Nr. sicher zu gehen würde ich mich hier gern kurz rückversichern, zum konstruktiven Brandschutz einer Gebäudeabschlusswand. Doppelhaus in Brandenburg -> Brandwand/Gebäudeabschlusswand nach BauO §30 (2) 1. erforderlich -> Vereinfachung für GK 1-3 nach §30 (3) 2.: hochfeuerhemmende Wände F60. Mein Fall: Eine Wandschale massiv KS 17,5 cm (F90-A) + Eine Wandschale Holzbau (F60-B oder höher). Spricht irgendwas gegen die Mischbauweise? VG Max |
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Das muss im BSNW stehen.
Von meinem technischen Verständnis aus, halte ich das nicht für falsch - REI60+(M), aber den Kopf für hinhalten muss der Objektplaner und/oder Brandschutzplaner. Beste Grüße |
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Brandschutz-SV beim Einfamilienhaus?
Was sagt denn die Schallschutz-SV zu der Wandkonstruktion? Schießt die die Holzwand nicht sowieso ab? |
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Brandschutz:
Die Anforderungen sind das eine und soweit auch klar, den Kopf hinhalten für die bauliche Umsetzung wird der Tragwerksplaner (ich) müssen, für die Wahl der Wandkonstruktion(en) bzw. die dafür ausgewiesenen Brandwiderstände (und EI/M). Schallschutz: Der rechnerische Nachweis wird so nicht gelingen, das stimmt. Ein Umweg über schwere Massivschale (RDK2,0) mit entkoppelter Vorsatzschale führt allerdings wohl zum Ziel. Alle Beteiligten inkl. Bauherr/Nutzer sind aufgeklärt, evtl. Kosten für bauakustische Messungen im Nachhinein werden vom BH übernommen. Ich will keine Grundsatzdiskussionen starten, aber auch wenn hier beides Neubau ist, könnte man ja nachträglich eine Hälfte abreißen und neu bauen. Das kann man doch keinem Bauherren zumuten, dass er die gleiche Bauweise wählt wie der Nachbar.. Zumal man die bei einer bestehenden Holzständerwand ja gar nicht kennt. Gruß |
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Letzte Änderung: von mstockm.
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Ich interessiere mich trotzdem für Konstellation.
Planst du eines der beiden Häuser oder beide? Gibt es einen Bauträger, der beide baut? |
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Letzte Änderung: von diego. Grund: Tippfehler
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Wenn der Schallschutz geklärt ist und die Brandanforderung an die Wand bekannt, dann kannst du doch einfach einen geprüften Systemaufbau wählen?
Die Komunwände müssen die Anforderungen doch eh immer in beide Richtungen für sich erfüllen, daher ist die Nachbarwand für den Nachweis irrelevant. Wenn das Nachbarhaus nie gebaut würde, gelten die gleichen Anforderungen. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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