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Hallo zusammen,
ich muss eine Deckenkonstruktion für Bühnentechnik nachweisen. Die Konstruktion besteht aus einem Stahlrundrohr mit Befestigungspunkten alle 1 m in der Betondecke. Die Befestigung erfolgt mittels Einschlagdübel, Gewindestange und Rohrschelle. Laut DGUV I 215-313 ist bei Lasten über Personen ein Sicherheitsfaktor von 2,0 auf die angesetzten Lasten anzuwenden. Meine Fragen dazu: 1. Gilt der Sicherheitsfaktor 2,0 zusätzlich zum üblichen Teilsicherheitsbeiwert von 1,5 für Nutzlasten nach Eurocode (z. B. EN 1991/1993)? 2. In Tabelle 1, DGUV I 215-313 sind auch Sicherheitsbeiwerte zwischen 8 und 14 angegeben. Gelten diese zusätzlich, und auf welche Bauteile meiner Konstruktion (z. B. Schelle, Stange, Dübel) sind diese konkret anzuwenden? Hat jemand Erfahrung mit der genauen Kombination dieser Sicherheiten in der Praxis? Vielen Dank und viele Grüße! JR |
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Letzte Änderung: von BI.
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Entweder - Oder.
Du könntest dir das Sicherheitskonzept (DGUV vs EC) aussuchen - theoretisch. Praktisch werden auch (und an unscheinbaren Stellen) Produkte verwendet, die nicht ins EC-NW-Konzept passen > dann wird NW nach DGUV erforderlich. Pass auf bei scheinbar "geprüften/zugelassenen" Bauteilen für den Veranstaltungsbereich: wir hatten (bspw) den Fall, daß Verbindungsmittel als Drehteile aus ungeregeltem Stahl gefertigt waren und zu einer Konstruktion gehörten, die dem Baurecht ( > EC) unterlag... und geprüft wurde. Sinnvoll ist eine klare Defition/Begrenzung des eigenen Leistungsumfangs. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
Folgende Benutzer bedankten sich: CD
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Frage doch mal nett bei dem an:
www.grossnelke.de/
Der war als prüfer sehr kooperativ und verständig. |
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@
markus
Danke für den Hinweis zu den Verbindungselementen, das ist ebenfalls ein relevantes Thema. Eine explizit klare Aussage, dass die verwendeten Bauteile für den Veranstaltungsbereich zugelassen sind, habe ich bisher nicht gefunden. Der Stahlbauer hatte ursprünglich Einschlaganker vorgesehen. Diese sind jedoch nur für redundante, nicht tragende Systeme oder für den Einsatz in ungerissenem Beton zugelassen. Bei einer Konstruktion über Personen gehe ich davon aus, dass dies nicht mehr als nicht tragendes System eingestuft werden kann. Aus diesem Grund möchte ich von dieser Lösung abweichen und stattdessen Betonschrauben (z. B. HUS3-I 6 von Hilti) verwenden. Auch bei den Rohrschellen würde ich die Ausführung für schwere Anwendungen einsetzen. |
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