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Hallo zusammen,
hab mal ne baurechtliche Frage. Wir haben ein neues Einfamilienhaus in einer innerstädtischen Lückenbebauung. EG,OG und DG ohne Keller. Der Baugrund ist wechselnd und wir werden eine Tiefengründung brauchen. Das Haus ist mit der obersten Ebene knapp unter 7m und hat 230 qm. Daher in die Gebäudeklasse 2 einzuordnen. §66 Abs. (3) 2. sagt aus,dass für GK 1 bis 2 und Nebengebäude der Absatz nicht gilt, dass es geprüft werden muss. Hat dort jemand schon etwas ähnliches gehabt? Sprich auch, wenn der Kriterienkatalog nicht eingehalten wird. Wir haben vor, dort eine Brunnenringgründung zu bauen. Dank Euch |
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ich habs nur kurz auf Seite 32 überflogen
aber du scheinst recht zu haben, scheinbar keine Prüfung erf. www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1616165 interessant, aus dem Bauch raus hätte ich gesagt, wenn Kriterienkatalog nicht eingehalten, dann Prüfung erf. P.S übrigens bei uns in Brandenburg ist das für den Ingenieur etwas schöner in Tabellenform dargestellt (Entscheidungshilfen zum Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung BbgBO) ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Keine Prüfung erforderlich, egal wie du dein Wohngebäude baust.
Der Kriterienkatalog ist bei Wohngebäuden GK 1+2 nicht relevant. Der Tragwerksplaner sollte allerdings mit einem Listeneintrag "qualifiziert" sein.
Folgende Benutzer bedankten sich: brückchen
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Hallo, ist in der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt auch so geregelt. Wohngebäude 1 + 2 sind in der Regel auch prüfbefreit. Jedoch würde ich mir als Bauherr bei einer Lückenbebauung, innerstädtisch, mit derart schwierigem Baugrund und dem nicht unerheblichen Schadpotential bei schwierigem Baugrund (DIN 4123!) auch an den angrenzenden Gebäuden, bei den wahrscheinlich nicht geringen Investitionskosten für 230 m² - 3 geschossig, auch einen Prüfstatiker mit dazu holen. Das sind Ingenieure mit mind. 10 Jahren Erfahrung und diese freiwillig mit einzuschalten, ist vermutlich kein falsch gespartes Geld. Reden Sie mal bitte mit Ihrem Tragwerksplaner der die Nachweise erstellt. Das Vier-Augen-Prinzip kann Ihnen Geld sparen. Auch wenn der Nachbar mal irgendwann Risse meldet, die nie da gewesen wären (Beweisverfahren usw.). Es ist aber wie bei allem, wenn nichts passiert, zweifeln die Investoren am Aufbau des Systems und ob es nicht noch günstiger ginge, weil ja ohnehin die Statiker nur Angst hätten. Wenn aber etwas passiert, wird das System verteufelt und die Statiker können ohnehin alle nichts, weil früher alles besser war.
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Hallo, danke für Eure Infos. Wir werden das Gebäude jetzt prüfen lassen. Die Gebäudeklasse 2 lässt es zwar anders zu, aber ich möchte auf der sicheren Seite liegen. 3 Punkte aus dem Kriterienkatalog sind nicht erfüllt. Kein Risiko..
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Ist empfehlenswert. Ich würde es allerdings auf "kein unkalkulierbares oder kein unnötiges Risiko beschränken". Wissen sollte Angst ein Stück weit beherrschbar machen. Viel Erfolg!
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Letzte Änderung: von detlef.
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