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Hallo zusammen,bei der Bemessung eines Einzelfundaments unter einer Rahmenstütze bin ich auf einen Punkt gestoßen, bei dem ich unsicher bin. Ich habe in einer älteren Statik gesehen, dass die H-Kräfte bei der Bemessung gar nicht angesetzt wurden. Ist es üblich, dass das Fundament nicht für Horizontalkräfte nachgewiesen wird aus dem Rahmenschub? Ich könnte mir vorstellen, dass entweder die Schubknaggen, Zugschlaufen oder Streifenfundamente dazu herangezogen wurden. Nachweise auf H-Kräfte finden sich dort jedoch nicht.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Danke Friedhelm |
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Ich sehe Erdwiderstand an der Stirnseiten des Fundamentes oder Bodenreibung als Option.
Der Ansatz des Erdwiderstandes verbietet allerdings gewohnheitsgemäß Aufgrabungen. |
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Moin,
wenn konstruktiv sichergestellt ist, dass die Horizontalkräfte sicher aufgenommen werden können (z.B. durch eine bewehrte Bodenplatte), muss man den Nachweis vielleicht nicht führen. Wenn du sicher bist, dass du den Nachweis führen könntest, wenn der Prüfer danach fragt, und es eigentlich offensichtlich ist, dass er hinkommt, kannst du ihn weglassen. Wenn du schon drüber nachdenken musst, was da los ist, musst du ihn führen. Tatsache ist: die Horizontalkräfte gibt es, und sie müssen aufgenommen werden, und du musst wissen wie. Am Anfang seiner Berufslaufbahn muss man mehr Nachweise führen als später - bevor man anfangen kann, Nachweise nur im Kopf zu behalten. Und, ganz wichtig: glaub nicht alles, was erfahrene Statiker gemacht haben - ich hab schon soviel Unsinn gesehen...
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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grundsätzlich,
üblicherweise Weise versuchen wir und auch die Ing. Generation vor uns so einfach wie möglich zu rechenen, d.h. vereinfachter Nachweis über den zul. Sohldruck und zul. Außermitte, statt Grundbruch, Gleiten, Setzungen, Kippen d.h. aber dass für den vereinf. NW die entsprechenden Voraussetzung eingehalten sein müssen! -> im Schneider und Wendehorst nachzulesen daraus folgt, H-Lasten weglassen ist FALSCH 1. falls H-Lastern gering und Fundament augenscheinlich groß gewählt, dann könnte es sein, dass ein erfahrener Ing. sie nicht weiter verfolgt hat, halte ich aber auch für unwahrscheinlich, ich hätte es wenigsten mit einem Hinweis begründet 2. ein unerfahrener Ing. hat hat die H-Last schlicht vergessen, nicht ungewöhnlich 3. die Fund.Lasten wurden bis UK Fund. ermittelt und nur V-Last und Moment berücksichtigt weil H/V<0,2 eingehalten ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten!Ich habe den Nachweis nun geführt und festgestellt, dass die Zugschlaufen ausreichend bemessen sind, um die Horizontalkraft abzutragen. Allerdings stelle ich mir nur die Frage, warum die Horizontalkraft nicht zum Beispiel in der Kippstabilität des Fundaments berücksichtigt wird.Wenn die Zugschlaufen in die Stahlbetonplatte einbinden, gehe ich davon aus, dass der Aufsteller argrumentiert hat, dass ein Kippen des Fundaments dadurch nicht mehr möglich ist – oder sehe ich das irgendwie falsch? Ich hätte die Horizontalkräfte jedenfalls, wenn ich das Fundament selbst bemessen hätte, auch im Kippnachweis und in anderen relevanten Nachweisen des Fundaments mitgeführt.Wie seht ihr das? Viele Grüße und einen sonnigen Tag! |
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Ohne Skizze sehe ich nichts.... |
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