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Hallo, mich würde einmal interessieren, wie andere von euch das handhaben.
Folgender Fall: In Zeiten von hohen Baukosten und teuren Grundstücken werden viele EFH "aufgestockt". Der Bestand (ca. 70/80er Jahre) ist bei mir oft ein KG sowie EG und das Dachgeschoss teilweise ausgebaut mit 0,5m Kniestock und ca 30° Dachneigung. Das DG wird nun entfernt und es soll ein OG+DG in Holztafelbau auf das EG errichtet werden. Mir geht es nun um die Gründung sowie Bodenplatte. Meistens sind weder Bodenplattendicke sowie Bewehrung darin bekannt. Was macht ihr in so einem Fall bezüglich der Standsicherheit? Kann man sich in so einem Fall absichern bzw. die Verantwortung dem Bauherren geben? |
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Letzte Änderung: von FeldmannD.
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ja, die "ausreichende Standsicherheit der Gründung ist bauseits durch die ausführende Firma zu gewährleisten" Die ernsthafte Antwort lautet: Nein. Entwerder kann ich die Dinge selbst verantwortlich beurteilen oder weise auf frühzeitig auf notwendige weitere Untersuchungen / Erkundungen hin oder die Notwendigkeit von Sonderfachleuten. Wenn die Bauubstanz offenbar gut ist und die neuen Lasten im Bereich der alten Lasten liegen wird die Gründung nicht das Problem sein. Wie immer, es kommt auf den Einzelfall drauf an. |
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Nein. Zu der Aufstockung gehört auch der Nachweis der Fundamente. Das kann man bei Holzaufstockungen oft mit einer Vergleichsrechnung abhandeln ("Steigerung max. 20%, neue Bodenpressung=..."). Bei tragenden Bodenplatten dürfte nicht viel passieren. Wir haben aber meistens/immer Streifenfundamente. Da gibt es schnell Grenzen. Bei uns ist das immer wieder die Türanordnung und damit Lastkonzentration der meist einzigen tragenden Mittelwand. Und bei unbewehrten Streifenfundamente kommt dann lokal oft doch mehr raus als erlaubt, ist aber vorher schon knirsch gewesen / drüber. Dann muss halt verstärkt werden, steht dann auch so in der Statik. Was der Bauherr dann macht, ist seine Sache. Bei uns wird das aber auch immer mitgeteilt, das die Nachweise nicht nur das neue Geschoss betreffen, sondern auch die Bauteile darunter. Somit haben wir auch einen größeren Aufwand (Bestandsplan!, Besichtigung / Kontrolle vor Ort!, Berechnung Bauteile Bestand,...). Kapieren nicht alle Bauherren.
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Vielen Dank für die Rückmeldung.
Naja im Prinzip kommt immer ein komplettes Geschoss Last dazu. Außenwände 2,5kN/m Innenwände 1,3 kN/m Decke 3,5 kN/m² Verkehrslast 2,8 kN/m² Auch wenn in Holzbauweise wird das sicherlich 20%+ sein. "....weitere Untersuchungen / Erkundungen hin oder die Notwendigkeit von Sonderfachleuten." Und wie sieht das im Detail aus? |
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In dem Zeitraum wurden hier zumindest die Gründungen vorzugsweise noch als Streifenfundamente ausgebildet. Der Ansatz der zul. Bodenpressung war oft eher defensiv, zumeist ohne grundungsgutachten. An der Stelle ergeben sich Reserven. Diese wären durch ein aktuelles Baugrundgutachten zu bestätigen. Zumeist funktioniert der Weg. Wichtiger und für den Planer störender ist, dass im neuen Grundriss die tragenden EG-Wände aufgenommen werden. |
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