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Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Einhaltung der Standsicherheit 22 Mär 2025 10:51 #83907

  • IB Herzogenaurach
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Hallo zusammen,ich bin in Bayern mit der Tragwerksplanung für eine Bodenplatte eines Einfamilienhauses betraut. Jetzt kommt der Bauherr mit der Baubeginnsanzeige – wie immer. Aber diesmal hat er noch ein Dokument, das ich in über 10 Jahren noch nie gesehen habe.Es handelt sich um das folgende Dokument:"Bestimmung des verantwortlichen Tragwerksplaners für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gemäß Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinne des Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Alt. 2 BayBO."In meinem Angebot stand klar und deutlich, dass ich die statische Berechnung sowie die Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne übernehme.Hat jemand von euch dieses Dokument schon einmal gesehen? Würdet ihr es an meiner Stelle unterschreiben, basierend auf den angebotenen Leistungen? Welche Konsequenzen hätte die Unterschrift auf dieses Dokument?Freue mich auf eure Einschätzungen!

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Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Einhaltung der Standsicherheit 22 Mär 2025 11:10 #83908

... klar kenn ich das Dokument.

Die Antwort auf deine Frage gibt dir die BayBo: Die zu lesen lohnt sich. (Vor allem Artikel 62)
Da musst du schauen, ob dein BV in die Kategorie "62a Abs.2 Satz3 Ar. 1 Alt.2"
reinpasst. Es gibt dazu noch eine entsprechende Erläuterung.

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Letzte Änderung: von FischerH.

Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Einhaltung der Standsicherheit 22 Mär 2025 11:39 #83909

Ich mag mich ja irren, aber irgendwie passt doch "Bodenplatte für ein EFH" und Art. 77, Abs. 3, Satz 1 BayBO nicht zusammen oder?
In Art. 77, Abs. 3, Satz 1 geht es doch um 

nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmten oberirdischen eingeschossigen Gebäude im Sin des Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1

also gerade nicht um EFH?
Und bei Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Alt. 2 geht es dann doch auch um

oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1 600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind

und somit doch auch nicht um Einfamilienhäuser?
Will da der Bauherr nachträglich was anderes bauen?

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Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Einhaltung der Standsicherheit 22 Mär 2025 15:15 #83910

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Letzte Änderung: von FeldmannD.

Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Einhaltung der Standsicherheit 22 Mär 2025 15:28 #83911

@ IB Herzogenaurach:  Die Anschaffung von google (ist gar nicht teuer) würde sich lohnen.
Dann müssten Sie nicht andere suchen lassen und würden einiges selber finden und dabei auch was lernen.
Bei dem Formular handelt es sich um  Anlage 6
Mit nur wenigen klicks findet man das: (Mit genauer Erläuterung)
www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?p...11738-Anhang-006.PDF klicks
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