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Geschätzte Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgende Frage: Wie berücksichtigt ihr schrägen Windangriff? Also wie überlagert ihr die Angriffs-Hauptrichtungen von Windlasten bzw. macht ihr das überhaupt? In der Erdbebennorm wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beanspruchungsgrößen für jede Erdbebenangriffs-Hauptrichtung zu ermitteln und dann mittels angeführter Verfahren zu überlagern sind. Ich habe im EC 1991-1-4 inkl. NAD keine entsprechende Passage gefunden. Daher meine Frage, ob diese Überlagerung überhaupt vorzunehmen ist oder ob die z.B. cp-Werte bereits schrägen Windangriff abdecken. Besten Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße, Jakob |
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3 Fragen - 3 Antworten: nicht - gar nicht - nein. Wann sollte schräger Wind maßgeblich werden?
Zerlegt man den 45°-Wind in senkrechte/parallele Komponenten und ermittelt daraus die Resultierende bspw. auf eine (virtuelle) Eckstütze - dann kommt nicht mehr raus, als bei 0° oder 90°-Wind. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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@Wind:
Da unsere Gebäude mehr oder weniger rechteckig im Grundriss sind macht das keinen Sinn Zumal die Windkraft-Beiwerte für Anströmung rechtwinkelig auf die Ansicht der Luv-Wand definiert sind, und streng genommen auch nur für diese gelten (weil eben an Modell-Häusern für rechtwinkelige Anströmung getestet) Die Anströmung unter 45° auf ein Gebäude mit quadratischen bzw fast quadratischen Grundriss hätte zwar in der Ansicht Wurzel-2 (also ca. 40%) mehr Ansichtsfläche, der Gesamt-Kraftbeiwert wäre aber um ca. 30% kleiner. Dann hat man ja noch in der norm die glaube ich 10% zufällige Ausmitten/Exzentrizitäten die man ansetzten muss. Wer will, der kann sich heutzutage mit 3D CFD rumspielen und so ein Gebäude mal simumieren. --> Bei gedrungenen massiven Gebäuden ist zumindest in meinen Breitengraden immer das Erdbeben maßgebend --> Bei leichten turmartigen/mastartigen Kontruktionen die auf irgendwelchen un-symmetrischen Fundamenten stehen könnte das durchaus ein Thema sein. @Erdbeben Diese Forderung kommt aus den alten normen als noch hauptsächlich per Hand gerechnet wurde. Eine händische Aufteilung der Erdbebenkräfte die schräg auf die (ersten zwei Hauptrichtungen) sind ist einfach sehr auffändig, deshalb hat man folgenden Trick angewendet 1,0*Ex + 0,3*Ey oder 0,3*Ex+1,0*Ey warum: Wurzel(1^2 + 0,3^2) = 1,044 = ca. 1 Das heißt eine geometrische/vektorielle Addition von Hauptrichtung + 30% Nebenrichtung ergibt ca, das gleiche wie Erdbebenkraft aus zb 45° Da hier ebenfalls Exzentrizitäten im Grundriss mit berücksichtigt werden, hat man gleich irgendwelche Torsionserscheinungen mit berücksichtigt. Ist heute im Zeitalter von 3D-Erdbebennachweisen nicht mehr erforderlich wenn man räumlich multimodial (Antwortsprektrenmethode) rechnet. Da setzt man mit ein paar klicks den Winkel unter dem gerechnet werden soll. (Sinnvollerweise in der ersten und zweiten Hauptrichtung sowie schräg dazu) Hintergrund: Wenn das Gebäude im Grundriss und Aufriss sinnvoll ausgesteift ist (dh. die Bedingungen sind ca erfüllt wie lt. EuroKot-8) Dann darf man an "zwei unabhängigen ebenen Modellen" die Erdbebenkräfte ermitteln und mit 1+0,3 zusammen kombinieren. Wenn das erfüllt ist, dann sollte die erste und zweite Schwingungs-Form immer eine "Biegeschwingung", sowie nachfolgend die zugehörigen höheren Modis erst dann sollten irgendwelche Torsionsschwingungs-Formen auftreten. Wenn das nicht erfüllt ist, dann wird die Torsionsschwingung eine der ersten Schwingungsformen sein. Dann dürfte man gar nicht an "unabhängigen ebenen Modellen" rechnen, sondern müsste sowieso das Gebäude räumlich untersuchen...und dürfte/müsste 1+0,3 gar nicht anwenden ![]()
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