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Gast
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Hallo Zusammen,
ich arbeite ca. seit einem Jahr als angestellter Statiker in einem Ingenieurbüro in NRW. Nun hat mich doch öfter das Thema der Haftung im Schadensfall beschäftigt und wenn ich es richtig verstanden habe, ist man ja als angestellter Statiker über die Haftpflicht des Arbeitgebers verpflichtet. Nun stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn im Falle eines Bauantrags eine Genehmigungsstatik eingereicht wird? Ich kenne es von Statiken so, dass der Aufsteller und ein "Prüfer" aus dem gleichen Hause unterschreiben und der Prüfer im besten Fall qualifizierter Tragwerksplaner ist. Für einen Bauantrag braucht man ja meines Wissens nach auch jemanden, der Bauvorlageberechtigt ist. Oder kann man einen solchen Antrag auch unterschreiben, ohne Mitglied der Ingenieurkammer zu sein (in Bezug auf die Standsicherheitsnachweise). Meines Wissens nach bräuchte ein Ingenieur, der entweder bauvorlageberechtigt oder ein qualifizierter Tragwerksplaner ist, eine spezielle und privat abgeschlossene Berufshaftpflicht und muss zudem auch die Anforderungen erfüllen, oder liege ich da falsch? Und wer wird im Schadensfall konsultiert, der Aufsteller unter der Statik, oder derjenige, welcher den Antrag ausgefüllt hat? |
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Als Angestellter passiert dir etwas , wenn du nachweislich grob fahrlässig gehandelt hast und dafür angezeigt wirst. Das kann im Grunde nie vorkommen. Demnach entspannt weiterschlafen!
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Kommt drauf an...
Bin im Recht auch nich so bewandert, aber meiner Meinung nach so: Sachschaden, zivilrechtlich => Haftpflicht des AG Außnahme könnte bei (grober) Fahrlässigkeit sein, bin mir da nicht sicher. Und evtl. wenn es den AG nicht mehr gibt. Personenschaden, strafrecht => grundsätzlich Personenhaftung also der Aufsteller |
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