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Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 09:19 #83371

Hallo Leute,

kennt Ihr das, Ihr macht von 33 Jahre das Gleiche und dann überlegt ihr, ob es überhaupt richtig ist? :)

Es um die Aufhängebewehrung im Kreuzungsbereich des Unterzuges.
As, Verteilung, Bereiche alles klar. 

Mir geht es darum, ob die Aufhängebewehrung zu der Schubbewehrung aufzuaddieren ist. 
Habe den Hintergund im Betonkalender 2005 nachgelesen und dazu nichts gefunden. 
Es gibt noch Verweise auf die Versuche 1960 + 1970 von Leonhardt die ich aber nicht haben. 

Bisher habe ich die Bewehrung immer aufaddiert aber bei einer Last von 2900 kN ist das fast nicht mehr ausführbar.

Wie steht Ihr dazu und habt Ihr vielleicht eine Quelle zum Nachlesen für mich?

Viele Grüße und ein baldiges Wochenende wünsche ich euch.
 

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Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 09:59 #83372

Quellen für eine Recherche:
  • Kommentierte Fassung EC2 9.2.5
  • Heft 600 DafStb 9.2.5
  • Betonkalender 2006/2
  • Betonkalender 2007/2
Ich muss jetzt leider sagen: "Es kommt darauf an" und zwar auf die Geometrien der Unterzüge. bzw. mach ich das zumindest davon abhängig.

Bei den Lasten dürften die Querschnitte doch auch ziemlich massig sein.

Beste Grüße

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Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 10:02 #83373

Hallo axi99,

nach DIN EN 1992-1-1, 9.2.5 ist diese Aufhängebewehrung zusätzlich einzulegen.

Grüsse
Andreas

edit: ql2/99 war schneller
Folgende Benutzer bedankten sich: axi99

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Letzte Änderung: von foolhardy.

Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 10:07 #83374

Da Stehts habe ich wirklich überlesen, danke! Also habe ich es wenigstens 33 Jahre richtig gemacht :)

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Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 10:23 #83375

Hallo axi99,

habe zufällig noch eine Quelle (Holschemacher - Bewehrungskonstruktion nach EC2), da wird geschrieben unter
dem Punkt Aufhängebewehrung:

"Eine bereits aus anderen Gründen im Hauptträger auf der Strecke s vorhandene Bügelbewehrung (z.B. Querkraftbewehrung)
darf für die Aufhängebewehrung angerechnet werden."

Ich weiß ja nicht, was Herr Holschemacher für einen Ruf hat, aber er hat, glaube ich, auch schon mehrere Bücher/Beiträge veröffentlicht.

Grüsse
Andreas

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Aufhängebewehrung Unterzug 17 Jan 2025 11:12 #83376

Hier noch als Denkanstoß, dass es sich hierbei um die "erforderliche" Bewehrung und nicht die vorhandene handelt, zu welcher die Aufhängebewehurng zulgelegt werden muss.
Daraus kann sich (ohne Mindestbügelbewehrung) sowohl der Fall ergeben, das es voll angerechnet werden darf, wie auch, das man gar nichts anrechnen kann. (Zumindest was den Haupträger betrifft)

Beste Grüße

Ps: So ne kleine Skizze mit paar Lasten wäre was feines =)
 

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Letzte Änderung: von ql2/99.
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