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		Bauträger Baut in einem Einfamilienhaus die Wände im Obergeschoss falsch im Sinne von 11,5er Wände anstatt 17,5er Wände. 
Diese Wände dienen zur Abstützung der Dachkonstruktion mittels Holzstützen 14/14 cm C24. Die Holzstützen sind exakt mittig auf der 11,5er Wand platziert. Die Maximale Last bei einer der Holzstütze ist 38 kN Design. Von den Spannungen her funktioniert alles mit den Holzstützen und von dem Mauerwerk. Spricht etwas gegen diese Konstruktion? Eine Norm?  | 
				
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		Wenn der Elektriker kommt, wirds richtig kritisch. Der schlenzt dir in die Wand von jeder Seite 3cm tief die Kabel rein und der Restquerschnitt wird so seine Probleme bekommen, die Spannungen abzutragen. Dann kommen noch Durchbrüche für Rohrleitungen, Abflussleitungen usw. und schon ist die Berechnung für den Ofen geeignet. 11.5er Wände können tragen und das ist das Tückische, von daher, ich würde deutlich Bedenken gegen die Ausführung anmelden und den Rückbau anordnen, da die Praxis häufig die Sicherheitsbeiwerte auffrisst.	 
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		Letzte Änderung: von detlef.			
	
		 
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		Nun ja, man könnte auch auf die Idee kommen das horizontale Wandschltzen, das ja bei 11,5ern eh unzulassig ist nochmal deutlich zu untersagen und ggf GKB Vorsatzschalen zu bauen. 
Der Knicknachweis der Wand sollte natürlich noch funktionieren. Ich kenne reichlich 4-geschossige Altbauten mit 11,5er Tragwänden.  | 
				
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		Eine Firma, die sich nicht an die Vorgaben des Statikers hält, hält sich an das Verbot horizontale Wandschlitze in 11.5er Wände zu bringen? Ich frage nur so aus Interesse... Altbauten, bis 1945 war Strom nicht so verbreitet wie heute und wesentlich teurer. Glaube 50W im Monat oder so, für einen Berliner 1925 hatte ich mal irgendwo gelesen, kann mich aber auch irren. 
Wenn die Unternehmung so beratungsresistent ist, würde ich mich nicht auf Experimente einlassen. 
		Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom, ql2/99 	 
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Ja der gesunde bautechnische / ingenieurtechnische Hausverstand! Wir Statiker können rechnen was wir wollen, solange es irgendeine Norm dafür gibt. Die Realität schaut leider anders aus: - Alles Mauerwerk unter 15cm wird auf der Baustelle und später vom Nutzer einfach ignoriert und als "nichttragende Zwischenwand" mißbraucht (speziell im Bauträger-EFH-Milieu) - Selbst wenn man es dem "Führungspersonal" (Bauleiter, Polier, Vorarbeiter...) verdeutlicht, zum Monteur kommt das nicht durch, und selbst wenn ist es ihm einfach schei**-egal. - Schon mal eine 15cm Ziegelwand für Elektro selbst gestemmt... ich sage nur: LOL, das ist reinste Theorie was in der Norm steht, einmal kurz nicht aufgepasst und man ist auf der anderen Seite durch ... den Rest haben die Kollegen schon geschrieben deshalb: Er soll das wieder auf das Planmaß hinrichten (wäre in dem Fall Rückbau, was er sicher nicht machen will) oder anderswertig verstärken (zB Formrohrstützen oder Holzstützen oder was dazumauern) ... so oder so muss er was machen. Ist ürigens eine gute Erziehungsmaßnahme PS: Bei mir gibt es deshalb nur 20cm Schallschutzziegel plus Vorsatzschale zwischen Wohnungen bzw. 20cm tragende Zwischenwände und 25cm Aussenwandziegel wo gestemmt werden kann, dazwischen müssen die Decken das tragen. Alles darunter existiert für mich tragend gar nicht ... die entsprechenden Seiten in den Normen werden geschwärzt oder rausgerissen (zumindest gedanklich)  | 
				
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		Letzte Änderung: von cebudom.			
	
		 
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		Ist der Wandkopf horizontal gehalten? Wenn nein, dann 11,5er wenigstens mit Ringbalken? Ach nöö, wieder mal ne tolle Wegfeder oder Prinzip Hoffnung? Und dann auch noch ein Verzweigungsproblem (zB Petersen Bild 112 b oder Kindmann II, Bild 4.42)? Viel Spaß.	 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK 
	mlsollacherATt-onlinePUNKTde  | 
				
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		Letzte Änderung: von markus.			
	
		 
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