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Baukammer 23 Dez 2024 10:01 #83314

Wenn du weiterhin auch als Angestellter arbeitest, dann werde "Freiwilliges" Kammer-Mitglied. Als Angestellter bist du schon in der gesetzlichen "Pflicht" Rentenversicherung. Beim Ing-Versorgungswerk kannst du dann einen Befreiungsantrag von deren Pflichtmitgliedschaft stellen.
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Baukammer 23 Dez 2024 10:11 #83315

Wäre die Kammermitgliedschaft freiwillig, würde ich mich dagegen entscheiden. Ich denke, dass eine Pflichtmitgliedschaft auch für nebenberuflich Selbstständige verpflichtend ist...aber ganz sicher bin ich auch nicht.

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Baukammer 23 Dez 2024 23:00 #83322

In Thüringen und Brandenburg ist die Tätigkeit als Tragwerksplaner nicht an die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer gebunden. Die Kammern übernehmen die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten und deren Führung nach einer fachlichen Prüfung, wie beispielsweise anhand von eigenständig durchgeführten Projekten ab GK 3. Die Prozedur kostet für Nichtkammermitglieder einmalig eine Gebühr von 400 bzw. 500 Euro. 
Diese Regelung gilt in Thüringen seit 2014 und in Brandenburg seit 2016. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Berlin wesentlich anders geregelt ist und würde bei der Antragstellung für die Eintragung in die Liste aufpassen, dass ich nicht in Falle der Baukammer mit einer Mitgliedschaft hereinfalle, denn das könnte ich mir vorstellen.
Ich wünsche Allen ein frohes Weihnachtsfest.

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Baukammer 24 Dez 2024 06:59 #83323

So wie es auf der Seite der Berliner Kammer dargestellt ist, könnte man es schon vermuten. Ob diese Verpflichtung tatsächlich so harsch umsetzbar und rechtsmäßig haltbar ist, könnte man hinterfragen. Die Kammern haben ja ein natürliches Interesse die Leute in ihre Obhut zu bringen und da werden einige evtl. auch sehr kreativ. Man gut, dass ich aus Niedersachsen komme. Da haben wir auch keine zweifelhaften Zwänge. Listeneintrag über die Kammer, freiwillige Mitgliedschaft oder mehr wenn man möchte.

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Baukammer 24 Dez 2024 08:32 #83324

Ist vielleicht auch ein wenig eine Einstellungssache. Ich finde den Zwang gar nicht so tragisch... Je höher die Hürde für "ich rechne noch mal eben eine Statik am Wochenende nebenbei", desto besser.... Gerade diese Kollegen sind es, die die Statikpreise nach unten drücken und damit automatisch auch die Löhne der eigenen Arbeiten. Wenn das wegfällt erholen sich vielleicht langfristig die Preise und das Lohnniveau steigt.

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Baukammer 24 Dez 2024 11:15 #83327

Die Baukammer Berlin hat mich bereits einmal rückwirkend über 2 Jahre zwangsverkammert, weil ich nur alleine werbend tätig war mit einer Website. Hier in Berlin verdient die Baukammer scheinbar auf sehr unkonventionelle Weise ihr Geld. Daher muss ich zukünftig mehr auf der Hut sein. Jedoch finde ich eine Unterteilung in Pflichtmitgliedschaft und Freiweilliger Mitgliedschaft sehr verwirrend, wenn es keine Verpflichtung einer Mitgliedschaft geben kann.

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Letzte Änderung: von Alfredo.
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