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Österreich 02 Dez 2024 05:15 #83210

hallo
Soll in Österreich eine Statik für ein Doppelhaus (Hanglage) erstellen
Was ist dort zu beachten ? (Önorm etc.)
Werden dort diese Projekte geprüft ?

mfg

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Österreich 06 Dez 2024 04:12 #83228

hallo

hat niemand dort schon eine Statik erstellt ?

mfg

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Österreich 06 Dez 2024 09:57 #83229

Hallo. Ich arbeite in Österreich, bin in Wien zuhause.
Deine Fragestellung ist leider zu vage formuliert.
Für Statik ausser ÖNormen (Die EuroKot NAD's heißen bei uns "ÖNorm B-199X" also also nationaler Anhang zu EN 1992 heißt bei uns ÖNorm B-1992) gibt es noch die OIB-Richtlinien
www.oib.or.at/de/oib-richtlinien bzw. www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023 Hier muss man aber aufpassen den nicht in allen Bundesländern gelten sie gleich (NÖ-NiederÖsterreich hat zB eine eigene Version wo die Änderungen rot eingetragen sind)

Betreffend Prüfpflicht: Kommt auf das Bauvorhaben und das Bundesland an.
Teilweise haben Bezirkhauptmannschaften bzw. sogar Gemeinden eigene Vorgaben welche Dokumente für Einreichung (=Baubewilligungsverfahren) erforderlich sind... das betrifft aber den Statiker meistens nicht so wie den Objektplaner/Architekten
Aber eine generelle Prüfpflicht wie in Deutschland üblich gibt es in Österreich in der Form eigentlich nicht (Ausser für CC3-Objekte)

Was noch zu klären wäre: Muss die Statik ein Ziviltechniker für Bauwesen, bzw. Baumeister unterschreiben ?

Wenn man sich an diese Vorgabe für Wien hält, ist man sonst in ganz Österreich gut unterwegs www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&...aw3z4-covgrTtVQhPjjG

Das heißt vor allem muss man wissen:
Wo ist das Bauvorhaben (Bundesland - Bezirk - Gemeinde)

Hinweis zu Baugrund:
Pass bitte bei Bodenpressungen bzw. Bodengutachten auf, bzw. hinterfrage ob es sich um zulässige Werte, charakteristische Werte oder Desing-Werte handelt.
Teilweise werden in Bodengutachten noch immer zulässige Pressungen angegeben. Teilweise ist von "q_fd .... Bemessungswert des Sohldruckwiderstandes" die Rede, der aber mit Gebrauchslasten vergliechen wird und somit eigentlich kein Bemessungswert sondern eine Zulässige Bodenpressung darstellt. Teilweise  wird Bemessungwert der Bodenpressung Sigma_Rd angegeben der wirklich ein Design Wert der Widerstände ist und mit Design-Pressungen vergliechen wird. Bzw werden diese Kennwerte miteinander vermischt.

Aso: Erdbebenlasten können in Österreich in den meisten Regionen statt dem Wind Bemessungsrelevant sein.
Und noch was: Grudnwerte für Schnee, Wind, Erdbeben stehen mittlerweile nicht mehr in den Nationalen Anhängen sondern müssen über www.hora.gv.at/ abgerufen werden.

Ansonsten ist meine Erfahrung dass rein fachlich die deutsche Gründlichkeit mehr als ausreichend ist ;)
 
Folgende Benutzer bedankten sich: volker, Baumann, CD

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Letzte Änderung: von cebudom.

Österreich 06 Dez 2024 11:14 #83231

Danke  "cebudom" für deine Erläuterung

Das Objekt ist in St Georgen am Kreischberg (Steiermark) und ist nicht groß ( 19,5*10.0 m) UG/EG+DG
und 5m im Hang
Ob ein Baumeister unterschreiben muß weiß ich nicht.
Bodengutachten gibt es noch nicht

mfg

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Österreich 06 Dez 2024 15:46 #83232

Hallo habe kurz nachgeschaut:
Gemeinde: St. Georgen am Kreischberg --> Bauamt
Bezirk Murau (Bezirkshauptmannschacht Murau)

Ich glaube nicht das bei dem Projekt die Statik auf Herz und Nieren geprüft wird, im Sinne von "Prüfstatiker".
Was die Behörden jedoch gerne haben speziell bei Hanglage, Unterfangungen etc ist ein "Baugrubenkonzept", das kann man oft mit einer halben Steite Text und ein paar Skizzen erschlagen.

PS: Darf ich Fragen was deine Aufgabe im Projekt ist, bzw. von welcher Seite du beauftragt bist (Bauherr, Planer, Ausführende Firma,.. )

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Österreich 09 Dez 2024 04:22 #83234

hallo

Es ist ein kleiner Wohnbauunternemer für den ich hier immer die Statiken erstelle.
Er hat das Grundstück in Österreich gekauft und will es selber dort bebauen.(mit seinen Maurern)
Wenn es dann nicht geprüft wird, muss ich dann nur eine Bestätigung vorlegen dass ich die Statik erstellt
habe oder wie lläuft es dann dort ab.

mfg

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