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hallo
Soll in Österreich eine Statik für ein Doppelhaus (Hanglage) erstellen Was ist dort zu beachten ? (Önorm etc.) Werden dort diese Projekte geprüft ? mfg |
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hallo
hat niemand dort schon eine Statik erstellt ? mfg |
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Hallo. Ich arbeite in Österreich, bin in Wien zuhause.
Deine Fragestellung ist leider zu vage formuliert. Für Statik ausser ÖNormen (Die EuroKot NAD's heißen bei uns "ÖNorm B-199X" also also nationaler Anhang zu EN 1992 heißt bei uns ÖNorm B-1992) gibt es noch die OIB-Richtlinien www.oib.or.at/de/oib-richtlinien bzw. www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023 Hier muss man aber aufpassen den nicht in allen Bundesländern gelten sie gleich (NÖ-NiederÖsterreich hat zB eine eigene Version wo die Änderungen rot eingetragen sind) Betreffend Prüfpflicht: Kommt auf das Bauvorhaben und das Bundesland an. Teilweise haben Bezirkhauptmannschaften bzw. sogar Gemeinden eigene Vorgaben welche Dokumente für Einreichung (=Baubewilligungsverfahren) erforderlich sind... das betrifft aber den Statiker meistens nicht so wie den Objektplaner/Architekten Aber eine generelle Prüfpflicht wie in Deutschland üblich gibt es in Österreich in der Form eigentlich nicht (Ausser für CC3-Objekte) Was noch zu klären wäre: Muss die Statik ein Ziviltechniker für Bauwesen, bzw. Baumeister unterschreiben ? Wenn man sich an diese Vorgabe für Wien hält, ist man sonst in ganz Österreich gut unterwegs www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&...aw3z4-covgrTtVQhPjjG Das heißt vor allem muss man wissen: Wo ist das Bauvorhaben (Bundesland - Bezirk - Gemeinde) Hinweis zu Baugrund: Pass bitte bei Bodenpressungen bzw. Bodengutachten auf, bzw. hinterfrage ob es sich um zulässige Werte, charakteristische Werte oder Desing-Werte handelt. Teilweise werden in Bodengutachten noch immer zulässige Pressungen angegeben. Teilweise ist von "q_fd .... Bemessungswert des Sohldruckwiderstandes" die Rede, der aber mit Gebrauchslasten vergliechen wird und somit eigentlich kein Bemessungswert sondern eine Zulässige Bodenpressung darstellt. Teilweise wird Bemessungwert der Bodenpressung Sigma_Rd angegeben der wirklich ein Design Wert der Widerstände ist und mit Design-Pressungen vergliechen wird. Bzw werden diese Kennwerte miteinander vermischt. Aso: Erdbebenlasten können in Österreich in den meisten Regionen statt dem Wind Bemessungsrelevant sein. Und noch was: Grudnwerte für Schnee, Wind, Erdbeben stehen mittlerweile nicht mehr in den Nationalen Anhängen sondern müssen über www.hora.gv.at/ abgerufen werden. Ansonsten ist meine Erfahrung dass rein fachlich die deutsche Gründlichkeit mehr als ausreichend ist ![]()
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Danke "cebudom" für deine Erläuterung
Das Objekt ist in St Georgen am Kreischberg (Steiermark) und ist nicht groß ( 19,5*10.0 m) UG/EG+DG und 5m im Hang Ob ein Baumeister unterschreiben muß weiß ich nicht. Bodengutachten gibt es noch nicht mfg |
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Hallo habe kurz nachgeschaut:
Gemeinde: St. Georgen am Kreischberg --> Bauamt Bezirk Murau (Bezirkshauptmannschacht Murau) Ich glaube nicht das bei dem Projekt die Statik auf Herz und Nieren geprüft wird, im Sinne von "Prüfstatiker". Was die Behörden jedoch gerne haben speziell bei Hanglage, Unterfangungen etc ist ein "Baugrubenkonzept", das kann man oft mit einer halben Steite Text und ein paar Skizzen erschlagen. PS: Darf ich Fragen was deine Aufgabe im Projekt ist, bzw. von welcher Seite du beauftragt bist (Bauherr, Planer, Ausführende Firma,.. ) |
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hallo
Es ist ein kleiner Wohnbauunternemer für den ich hier immer die Statiken erstelle. Er hat das Grundstück in Österreich gekauft und will es selber dort bebauen.(mit seinen Maurern) Wenn es dann nicht geprüft wird, muss ich dann nur eine Bestätigung vorlegen dass ich die Statik erstellt habe oder wie lläuft es dann dort ab. mfg |
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