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Ich habe ein paar Fragen zu der Vergabe öffentlichen Aufträge von freiberuflichen Leistungen wie Tragwerksplanung:
1) Kann ein 1-Mann sich für so einen Auftrag bewerben und die Mindestanforderungen erfüllen? Ich meine damit gibt auch kleine Aufträge, bei denen es kein Ausschlusskriterium ist, das man ein 1-Mann-Unternehmen ist? 2) Hat jemand jemals so einen Auftrag bekommen als ein 1-Mann Büro? 3) Was sind die Kosten damit man das macht was kostet es ein Profil bei E-Vergabe zu haben? Bzw. was genau muss man haben damit man mitbieten kann? Des wirtschaftlichsten Angebots? |
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Die Vorbemerkungen und Anforderungen durchlesen. Die variieren sehr.
Wenn die Anforderungen ganz deutlich nicht erfüllt werden können, macht eine Bewerbung keinen Sinn. Aber ja, man kann so einen Auftrag bekommen. Mir ist es gerade gelungen. Kosten? - öh, eher nur die Zeit im Sinne des Aufwandes. Das wirtschaftlichste Angebot kann das Kriterium sein, muss aber nicht. Es gibt auch Verfahren bei denen per Punkte der geeignetste Bewerber gefunden werden soll. Dann ist das Geld nicht alles. Die Anforderungen sind variabel. Wenn die BV größer werden, hat man eher keine Chance. Das scheitert dann schon an den Formalien. Billiges Angebot ersetzt das nicht. Alles muss erfüllt werden. Problem ist, dass man oft aus den letzten 3-5 Jahren vergleichbare Projekte mit einer Mindestsumme vorweisen muss. Das heißt, je länger man nichts aus dem Bereich hatte, desto schwieriger wird es. Neubüros haben nie eine Chance. (Gemeinschaftsbildung kann nicht die Lösung sein) Und man muss i.d.R. auch Referenzen nachweisen, die von den jeweiligen Bauherren abgezeichnet werden müssen. Die kann man sich aber auf Vorrat beschaffen. Meines Erachtens ist das so großer Müll. Die müssen nur die Mindestplanersumme deutlich hochschieben, dann wäre alles ok. So aber ist es Unfug. Die Kommunen sind davon auch extrem genervt, müssen es aber durchziehen. |
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Was meinst du damit? Mit steigender Honorarsumme steigt die Chance, von UVgO in VGV-Verfahren zu kommen - dann hat der Spass endgültig ein Loch. Die Hürden für UVgO/VGV sind für Soloisten nicht zu überwinden. Ausschreibungen/Vergaben unterhalb UVgO finden auf den Plattformen afair nicht statt. Ich finde es erstaunlich, was auf dieser Plattform an Vergabenunterlagen für Planungsleistungen eingestellt wird - oder eben nicht. Demnach gäbe es in D nur noch ein paar Wasserbauten und noch viel weniger Hochbau - kann ja nicht sein. Etwas mehr findet man auf DTVP oder TED, aber zuvor geschriebenes gilt auch da. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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Die zu erwartende Honorarsumme als Schwellwert für Vergabeverfahren bzw. freie Vergabe.
Besonders "lustig" ist es, wenn ein BV als besonders geeignet für Freelancer angepriesen wird (steht wirklich so drin) und dann kommen wieder Anforderungen auf den Tisch die ganz klar in Richtung mittelständisches Büro zeigen. |
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Ist es bei euch auch so das es immer wieder Aufträge gibt ohne die zu sehen sind?
Oder manchmal gibt es Pläne aber die sagen nicht viel aus? |
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Ich verstehe zwar deine Frage kaum, aber wenn ich sie richtig verstehe: ja! Manchmal werden Bauvorhaben nur ganz grob beschrieben, weil die Architektenleistungen auch erst ausgeschrieben werden müssen. Dann gibt es fiktive anrechenbare Kosten und du gibst ein HOAI-Angebot mit einem frei gewählten prozentualen Abschlag ab. Das endgültige Honorar wird dann auf dieser Grundlage erst nach der Kostenberechnung in LP 3 ermittelt. |
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