Willkommen,
Gast
|
|
Hallo Kollegen,
in einer Doppelhaushälfte wurde bereits radikal umgebaut. Für mich ist der Zustand bei der Errichtung des Gebäudes nicht mehr von den Umbauten zu unterscheiden. Die vorhandene Holzbalken- Dachdecke, Zweifeldträger mit mit jeweils 3,5 m Spannweite, wurde mit 4,0 m langen Unterzügen unterfangen. Der Unterzug (einmal ein Holzbalken, einmal ein Doppel- T Normalplrofil) liegt jeweils auf der äußersten Ecke auf. Die Schornsteine bestehen aus KS- Mauerwerk (Ein- und Zweizügig, Halbstein Wangen und Zungen) und die ursprünglich im Verband angeschlossenen Wände wurden "demontiert". Aus Erfahrung lehne ich diese Flickschusterei ab. Gibt es zur Bewertung der Bestandskonstruktion eine Vorschrift? Im Moment stehen die Schornsteine noch bis zur Mündung über Dach. Ein Rückbau würde die außermittige Belastung noch mehr zur Wirkung bringen. Es wäre gut, wenn ich mehr sagen könnte als: der rechnerische Nachweis läßt das nicht zu. Mit freundlichem Gruß, Konrad |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Sorry, aber wenn Vergleichsrechnungen Ist Zustand keine Standsicherheit ergibt - dann ist handeln angesagt!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hätte ja sein können, daß es eine feste Regel gibt, Fachregel des Handwerks, oder Schornsteinfeger- Standard zu dem Thema. Ich bin doch nicht der Erste, dem das vergammelte Schornsteinmauerwerk nicht vertrauenswürdig erscheint.
Mit freundlichem Gruß Konrad |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ob vergammelt oder nicht, Schornstein-MW ist nach meiner Kenntnis und Erfahrung nie vertrauenswürdig und somit nicht planmäßig statisch-konstruktiv nutzbar. Einfach weil es durch die naturgemäße Brandbeanspruchung keiner MW-Güte verlässlich zugeordnet werden kann.
Folgende Benutzer bedankten sich: kkornrad
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Was noch dazu kommt: Früher als Kamine noch tatsächlich gemauert wurden, wurde (oder sollte) das Kamin-Mauerwerk eigentlich nicht im Verband mit der anschließenden Mauer gemacht werden um zumindest theoretisch eine Ausdehung des Kamin-Mauerwerks zu ermöglichen.
Die anschließende Mauer wurde Stupf gestoßen und je nach Lust und Laune (=Alkoholspiegel) der Maurerpartie die Fuge vermörtelt oder auch nicht. Was wir schon paar mal gemacht haben: Kamine ausbetonieren, und statisch ansetzten ... das ist aber statisch-konstruktiv sowie baurechtlich eine Gratwanderung ![]() Ja die gibt es, aber ich weiß nicht wie die deutsche Norm heißt, in Österreich ist es die ÖNORM B 4008-1
Folgende Benutzer bedankten sich: ql2/99
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von cebudom.
|
|
Dankeschön für das Mitdenken und Wissen.
In der Zwischenzeit habe ich den Titel VDI 6200 und ARGEBAU 2006 und 2008 gefunden, die sich mit der Verantwortung der Eigentümer für ihre Bauwerke befassen. So eine konkrete Vorschrift wie in Österreich oder der Schweitz habe ich in D. nicht gefunden. Es gibt aber mehrere Promotionen mit Literaturverzeichnissen zu dem Thema, hier geht es überwiegend um Stahlbeton. Also ist für mich das Resümee: Schornsteine taugen nicht als Stützen um Wohnungsbau. Ich wünsche noch eine Schöne Woche, Konrad
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, CD
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten