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Guten Morgen,
nach NA.21 darf ja bei Wandscheiben für die Rippen die Schwellenpressung um 20% erhöht werden (1,25*1,20). Gilt das auch für eine hohe Einzellast aus einen Balkenauflager, den ich mit einer Stütze auf der Schwelle aufsetze? Oder gilt das eben nur für die Rippen der Wandscheibe, also ich sage jetzt mal für übliche Wandlasten? MfG, Fellner |
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ob "NA.21" wirklich passt? Da heisst es " Durchleitung von Rippendruckkräften".
Hast du Durchleitung oder Einleitung? Schwellenpressung oder Auflagerpressung? Mein unverbindlicher Vorschlag: kc90 = 1,5 oder 1,75 (EC5 dt., Bild 6.2) - ob deine randbedingungen das erlauben, musst du selbst prüfen Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Nein, ich meine Schwellendruck. Zum Beispiel wenn eine Stütze eines Fenstersturzes auf der Schwelle der Wandtafel steht. Darf ich die Stütze unten auf der Schwelle mit kc90= 1,25*1,20 rechnen (wie die Rippenstiele der Wand selbst) oder eben nur mit 1,25, weil sich die Erhöhung um 20% eben nur auf Scheiben bezieht.
PS: Warum darf ich überhaupts bei Scheiben kc90 um 20% erhöhen? Weil es mehrere Stiele sind oder wegen der Beplankung? Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Letzte Änderung: von Sebastian Fellner.
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Von der Erhöhung, bzw Multiplikation der Erhöhungseiwerte habe ich bisher nichts gelesen.
Die Begründung der Erhöhungsfaktoren findest du bei Blass/Görlacher (afair auf Englisch, Titel weiß ich nicht mehr) Die Begründung für Erhäöhung bei Scheiben kenne ich nicht, kann mir aber vorstellen, daß die Motivation dazu aus Lastumlagerungen kommt. Wenn das so wäre, würde ich aber im Einzelfall genauer rechnen. Deinen Fall halte ich bei genauerer Rechnung nicht für erfolgversprechend (d.h. mehr als 20 oder 25% rauszukitzeln) , da sehe ich sogar ein Problem mit kc90 = 1,25 - die nächste Stütze steht zu nahe. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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20-25% machen schon was aus, weil die Schwellenpressung immer maßgebend ist. Und ob jetzt eine Stiel neben der Stütze steht oder nicht, ist jetzt evtl. schlecht gewählt (der eine macht es so, der andere Anders). Ber die Frage bleibt offen oder?
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Ein mögliches Verfahren, unabhängig von Stützenaufstandsbreite oder "störender" Nachbarstütze hatte ich beschrieben, weil ich mich auf eine Multiplikation nicht verlasse, wenn ich deren Herkunft/Zuässigkeit nicht kenne.
Die 20%-Erhöhung ist afair eine Vereinfachung - die 25% im EC5 wären bei einer Stütze ohne "Nachbareinfluß" zulässig. Vielleicht kommt ja noch was von -99 oder -xx ![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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