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Hallo,
wir haben einen Garten in einem Mehrparteienhaus, wobei sich der Gartenboden auf der Decke des Stiegenhauses samt Ausnehmung für die brandschutztechnische Rauchabzugseinrichtung befindet (siehe Bild im Anhang) - alles im Originalzustand, wie es behördlich freigegeben wurde. Nun wollen wir den Garten mit zusätzlich 30-40cm Erde aufschütten, was im Worst Case einer Belastung von 500kg/m³x0,4m=200kg/m² entsprechen würde. Es soll natürlich alles im Rahmen des Gesetzes bleiben. 1) Würde die Decke des Stiegenhauses die zusätzliche Belastung (a) offensichtlich aushalten oder (b) müsste man da schon genauere Untersuchungen machen, ob sie das aushält, oder (c) würde sie es offensichtlich nicht aushalten? 2) Wenn 1a) zutrifft, müsste das Vorhaben von einer offiziellen Stelle genehmigt werden? 3) Wenn 1b) oder 1c) zutrifft, könnte man das Problem umgehen, indem man in dem Teil des Gartens, unter dem sich das Stiegenhaus befindet, keine zusätzliche Erde aufschüttet, sonden lediglich Gitterroste mit 30-40cm hohen Beinen anbringt (sodass das Niveau zwar gehoben wird, aber sich die Belastung praktisch nicht ändert)? Beste Grüße, fortaq |
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Letzte Änderung: von fortaq.
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Hier wird es keine private Bauherrenberatung geben, da es sich um ein Fachforum, von Tragwerksplanern für Tragwerksplaner handelt.
Sie müssen sich sowieso jemanden vor Ort suchen, der das bearbeitet und entsprechend auch die Haftung dafür übernimmt. Kollegen finden Sie in den Listen der jeweiligen Ingenieurskammern. Beste Grüße |
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Ich kann mich hier nur Kollegen ql2/99: Bitte suchen Sie sich einen Statiker/Fachmann vor Ort der sich das im Detail anschaut.
Trotzdem ein paar Hinweise: a) "Erde feucht" wird mit ca 1600-1800 kg/m³ lt. Norm angenommen --> das heißt ca. 700 kg/m² und nicht "nur" 200.... es gibt auch spezielle begrünnte begehbare Flachdachaufbauten (extensice/intensive Begrünnung) mit entsprechenden Filter und Drainschichten aber das gehört richtig geplant... das ist mehr als nur "Erde hinschütten" ! b) Ja das gehört wahrscheinlich genehmigt, zumindest sollte ein Planer (Statiker/Architekt) oder ein sonstiger Fachmann das vor Ort für das gegebene Objekt beurteilen, was zu machen ist, dass können wir aus der Ferne nicht beurteilen ! c) Eine Gitterrost-Ebene könnte eine von vielen möglichen Lösungen sein, aber auch dies gehört vor Ort vom Planer/Fachmann geprüft und geplant. Da geht es nicht nur um Lasten sondern auch um Gebäudehöhen, Fluchtniveaus, Absturzhöhen d) Wichtigster Hinweis: Jegliches Hinpfuschen bzw. Arbeiten in Eigenregie ohne "offizielle Genehmigung" bedeutet im Schadensfall dass die (Haushalts)-Versicherung sofort aussteigt und man selber und in voller Höhe haftet ... selbst wenn man es technisch richtig gemacht hat ! |
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Vielen Dank für Ihre Antworten soweit!
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