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Guten Morgen,
ich muss eine Tragwerksplanungen für diverse Umbauten in einem Wohnhaus erstellen, Wanddurchbrüche mit Abfangträgern, größere Fenster usw. . Für die Bauantragsstellung ist eine Architektin beauftragt. Nun gibt es im Untergeschoss einen Flachdachanbau (Partyraum). Der Flachdachanbau hat nach der Bestandsstatik von 1960 eine 13,5 cm dicke Stahlbetonflachdecke, 3,80 m einachsig gespannt gerechnet, mit ca. 3,9 cm²/m Bewehrung und ist für eine Verkehrslast von nur 150 kg/m² berechnet. Ständige Lasten auf der Decke sind nur etwas Abdichtung und 5 cm Kies. Auf diesen Flachdachanbau wird ein Stahlbalkon für das OG gestellt, aber so, dass die Lasten der Balkonstützen nicht die Decke im Feld belasten, sondern auf den Außenwänden stehen. Von der Küche im EG aus soll aber eine Fenstertür gebrochen werden, weil man auf der Stahlbetonflachdecke in einem Teilbereich eine Dachterrasse haben will. Nun habe ich den Bauherren gesagt, dass ich die bestehende Stahlbetondecke für eine Verkehrslast von 4 kN/m² (Dachterrasse) nachweisen muss und eine Vergleichsrechnung bereits ergibt, dass das nicht gelingt. Es gäbe evtl. die Möglichkeit, die Tragfähigkeit der Decke unterseitig mit Kohlefaserlamellen zu erhöhen. Ganz praktisch gesehen: Wäre das meine Decke, hätte ich gar keine Bedenken, da eine Dachterasse mit etwas Dämmung, Abdichtung und leichtem Belag (Holz- oder WPC-Dielen) drauf zu machen, nur um mit der Familie da drauf zu sitzen. Jetzt hat der Bauherr nachgedacht, und meint das sei ja unlogisch. So viele Leute für eine Verkehrslast von 4 kN/m² seien dort nie zu erwarten und wenn er einfach einen transparenten Windschutz zwischen die Balkonstützen (des OG-Balkons) baue, dann hätte er einen unbeheizten Wintergarten und dann dürfe ich ja nur mit einer Verkehrslast von 1,5 kN/m² rechnen. Da wird er wohl recht haben, aber wenn der Wintergarten eine Tür zum nicht überbauten Bereich der Flachdecke hätte, dann müsste man da wieder eine mögliche Dachterassennutzung, wo man 4 kN/m² ansetzen muss. Einerseits will ich das Vorhaben nicht verunmöglichen oder durch relativ überflüssige Baumaßnahmen verteuern, andererseits muss ich da auch eine Aussage produzieren, mit der ich auf der sicheren Seite bin. Hat jemand dazu eine Idee? |
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Servus,
also in AUT (ÖNB 1991-1-1) wird die Dachterasse/Terrasse wie folgt angesetzt: Terrasse=eine gegenüber dem angrenzenden Gelände befestigte Fläche, die als Erweiterung der Nutzfläche ins Freie führt Eine Dachterrasse gilt definitionsgemäß nicht als Terrasse, sondern als widmungsgemäß begehbare Dachfläche. Terrassen und widmungsgemäß begehbare Dächer („Dachterrassen“) sind mindestens der Nutzungskategorie der anschließenden Räume zuzuordnen. Bei Kat A1. wärst du in AUT bei 2,0kN/m². Gemäß ÖNORM EN 1991-1-1:2011, Abschnitt 3.3.2(1) müssen Nutzlasten auf widmungsgemäß begehbaren Dächern nicht in Kombination mit Schneelasten und/oder Windeinwirkung angesetzt werden. IN GER: Kat. Z Dachterrasse: 4,0kN/m² Lösung via Nutzungsvereinbarung mit Bauherren?....es schreibt ja selbst die DIN recht "trotzig" auf die SWR-Sendung 'viele normen - teure wohnungen' wie folgt: Normen sind Empfehlungen, wie gesetzliche oder gesellschaftliche Anforderungen an Wohnraum umgesetzt werden können, jedoch nicht müssen. Normen sind in ihrer Anwendung freiwillig. Sofern die DIN 1991-1-1/NA bei euch nicht im Gesetz für verbindlich erklärt wurde oder die Einhaltung der Norm vertraglich vereinbart wurde kann ja mittels Nutzungsvereinbarung davon abgewichen werden!! weiters aus der LIT.: A. Pech: Tragwerke, 2.Auflage, 2018:Auf einer Fläche eines Quadratmeters werden 5 Personen mit je 80kg als (5x80=400kg/m²) maximal angesehen. Ist ein Raum mit dieser Nutzlast besetzt ist jede individuelle Bewegung unterbunden . Man kann daher sagen, dass bei 400kg/m² Nutzlast ein Maximum an beweglicher Last gegeben ist. Bedenkt man, dass diese Belastungsart fiktiv ist (mit Ausnahme von Fluchtwegen), da Menschen in der Regel nicht im Körperkontakt stehen und Möbel, etc. weiters Freiräume schaffen, so wird ein Wert von 300kg/m² als zutreffend für eine mögliche (feldweise veränderliche) Regelnutzlast als zutfeffend angesehen. Messungen in mehreren Ländern haben ergeben, dass der Mittelwert aber kaum 50kg/m² überschreitet. Bei Treppen und Balkonen (Loggien) wird aus Sicherheitsgründen eine höhere Nutzlast gefordert, da sie Zufluchtsorte (bei Katastrophenfällen) sind oder Menschenkonzentrationen aus Anlass bestimmter Ereignisse vorkommen können (Feuerwerk, etc.). bg
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, Ostwestfale73
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Letzte Änderung: von statik_xx.
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Hallo,
dieses Thema ist wird öfter mal behandelt, aber ich finde keine passende Argumentationshilfe, was ich dazu in die Statik schreiben kann. Mir ist klar, dass nach der beabsichtigten Nutzung des Bauherrn nur vorgesehen werden soll, dass man aus der Küche auf das Flachdach geht und sich da zum Frühstücken hinsetzt. Die Wohnraumverkehrslast von 1,5 kN/m² (Querverteilung gegeben) wird von der Decke locker aufgenommen. Nachweisen muss ich aber Fall, dass sich das halbe Dorf auf dem Flachdach versammelt mit bis zu 5 Menschen/m² (4 kN/m²). Würde man den Bereich irgendwie Einhausen mit z.B. Einscheibenverglasungen oder Acrylplatten hätte man nur eine Erweiterung der Küche mit einem unbeheizten Wintergarten und könnte mit 1,5 kN/m² rechnen. Das blöde ist die juristische Seite. Ich könnte zwar mit dem Bauherrn irgendetwas vereinbaren, aber das Haus kann ja verkauft werden. Wenn der Käufer dann meint dass das eine Dachterrasse ist, die nicht ausreichend nachgewiesen ist, bezahle ich die nachträgliche Verstärkung. Ich hatte da mal von einem Fall gehört, wo ein Statiker für einen begehbaren Spitzboden nicht ausreichend Verkehrs- und Ausbaulasten berücksichtigt hatte. Ein Käufer wollte dann den Spitzboden als Erweiterung des DG ausbauen. Der neue Statiker rechnete aus, dass das nicht ohne Verstärkung der Mittelpfetten ginge. Auf diese Zusatzkosten wurde der alte Statiker verklagt und musste dann auch haften, weil er nicht genug Lasten angesetzt hatte. |
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Wenn du im Sinne des Bauherrn handeln willst musst du eine Nutzungsbeschränkung für den Bereich angeben.
So wie du es beschreibst, kapiert er ja die Situation. In der Statik schon vermerken, dass der Aussenbereich begehbar ist, aber nicht als Terrasse benutzt werden darf und dann eine Metallplakette machen lassen. (Kostet wahrscheinlich weniger als €20.-) "Aussenbereich nicht als Terrasse nutzbar. Maximale Flächenlast 150 kg/m2". Diese (kleine) Plakette dann an der Wand anbringen lassen.... (Mach für deine Dokumentation ein Foto) Dann sollte er gemütlich draussen Frühstücken können und du solltest gut schlafen können. |
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Letzte Änderung: von FischerH.
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Hallo,
spätestens bei der nächsten Fußball-EM hat dein Bauherr mehr Last als 1.5 kN/m² auf seiner Terrasse. Einen kleines Planschbecken + Bierkasten drin, ein Fernseher und 3 Kumpels die sich knuddeln beim Elfmetertor in der 90min (3x80 kg + 20 cm Wasser = 3*0,8 kN + 0,2*10 kN/m³ >>> 1,5 kN/m² ). Ich rate dir von der Befolgung solcher Bauherrenwünsche ab. Vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun. Die Norm hat Gesetzescharakter und damit hat sichs. PS: Für Planungsfehler haftet keine Versicherung. |
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nur kurz dazu ... wenn die das nicht täten, bräuchten wir sie nicht. Sie haften nicht für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz, aber genau für Planungsfehler hat man sie. Wofür denn sonst? |
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