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Hallo zusammen,
ich habe gerade die Diskussion über Leistungsphasen im Altbau und die vorliegenden Nachweise für den Bauantrag. Was muss in der Statik in der Genehmigungsplanung beim Altbau alles drin sein? Gut, beim Bauantrag reicht erstmal die Tragwerksplanererklärung, zum Baubeginn soll die Statik dann da sein.Soweit so gut. Normalerweise ist es für mich so, dass es die tragwerkrelevanten Nachrechnungen infolge Umnutzung, Umbauten und neuer Lastannahmen Wind, Schnee ect. sind, die für die Genehmigungsstatik wichtig sind . Da werden die Systeme betrachtet und es wird geschaut, was im Eimer ist und welche Maßnahmen zum Ersatz nötig sind. Das muss beim Baubeginn da sein. In der Werkplanung sind es dann die Ertüchtigungen, Balkenkopfsanierungen die örtlich relevant sind mit Nachweis der Verbindungsmittel. Die kann ich ja auch erst rechnen, wenn man die Decken geöffnet hat, oftmals muss man während der Bauphase Ertüchtigungen rechnen, die gar nicht auf dem Zettel waren... Wie ist Eure Erfahrung, bzw. wie handhabt Ihr die Leistungsphasen im Altbau? Gruß Sandra |
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Sogar das kann schon zur Diskussion führen. Hier ist es so, dass man gegenüber dem Bauamt erklärt, dass man die Statik aufgestellt hat. Hat!! Nur das hat! man zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht. Wenn nun der Bauherr nachträglich befindet doch einen anderen Statiker zu nehmen, kann es komisch werden.
so ist es.
Tja .. Leistungsphasen. Die sind da nur schwerlich zu verorten. Das Honorar muss hinreichend Luft nach oben für Unvorhergesehenes beinhalten. Oder halt alternativ den Aufwand dokumentieren. Man hat keine Bauleitung und Bauüberwachung. Entsprechend müssen bauseitig eigenständig die Anforderungen nach statischer Beratung/Bearbeitung kommen. Auch müssen bauseitig die notwendeigen Informationen (z.B. Maße) gestellt werden. Man kann nicht bei jedem Balken danebenstehen und entscheiden ob was zu planen ist oder nicht und dann messen. |
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Ohne baubegleitende Objektüberwachung durch den Tragwerksplaner, kann man keine verlässliche statische Berechnung erstellen. Wir lassen uns bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und bei Denkmalen oft gesondert beauftragten Voruntersuchungen einige Punkte freilegen (Traufen entschutten, punktuelle Deckenöffnungen, Verkleidungen an Unterzügen lokal öffnen), aber erfahrungsgemäß sieht man oftmals nur einen Bruchteil der Konstruktion und der Schäden.
Wir erstellen deshalb in der Regel eine Statische Berechnung als Grundlage für die Planung und Ausschreibung, an der aber baubegeleitend weiter gearbeitet und modifiziert wird. Gerade Reparaturen ergeben sich erst bei den Freilegungen im Bau und oftmals muss man sich auch mit den ausführenden Firmen abstimmen, wie und was aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist. Für das Honorar ist im Altbau deshalb der Umbauzuschlag vorgesehen und ich würde keine Tragwerksplanung ohne baubegleitende Objektüberwachung (besondere Leistung nach Zeithonorar mit den zugehörigen Fahrtkosten) anbieten. IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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