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Gast
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Hallo zusammen,
im Anhang befinden sich zwei Schnitte einer Vergussfuge. Die Fuge befindet sich zwischen einzelnen Fertigteilelementen welche zu einer "Brücke" zusammengesetzt wurden. Jetzt Frage ich mich ob für den Nachweis der Fuge, ein einfacher Querkraftnachweis der Büge ausreichend ist. Vielen Dank für eure Hilfe. |
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Das glaube ich nicht, denn ich sehe nicht, wie, bzw. wogegen, sich die Druckdiagonale oben abstützen kann. Die Fugenprofilierung müsste oben in etwa so wie unten aussehen, wobei man die Nase oben etwas kürzer ausbilden muss, damit man die Fuge noch vergiessen kann. Mit Gruß es |
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Guten Morgen,
die Bügel der einen Platte müssen sich doch mit den Bügeln der anderen Platte übergreifen. Das ist bei dieser Geometrie doch nicht nachweisbar oder? |
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Du könntest noch ein Versatzmoment (Fugenbreite mal Querkraft) rechnen, aber dabei wird vermutlich nicht viel rauskommen.
Kommen da Splinteisen rein? |
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Wenn schon eine Verbügelung der Fuge erforderlich ist, würde ich aus fertigungstechnischnen Gründen Halfen-Rückbiegeanschlüsse oder Pfeifer-Seilschlaufen vorsehen. Die erforderlichen Nachweise sind in den jeweiligen Zulassungen enthalten.
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