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Ein frohes neues Jahr an Alle
Es geht hier um die Zusammendrückbarkeit von Dämmstoffen unter Estrich. 1. Auf einem Datenblatt für eine Trittschalldämmung sind in einer Spalte verschiedene Lieferdicken angegeben, z.b 20, 40, 60mm Darunter ist die Zusammendrückbarkeit z.b als CP 2 angegeben. Bedeutet das, dass alle Tritschalldämmplatten egal welcher Dicke, nur eine Zusammendrückbarkeit von 2mm haben? 2. In DIN 18560-2:2004, 3.3, Dämmschichten steht folgendes: "Bei mehreren Lagen sind die Zusammendrückbarkeiten der einzelnen Lagen zu addieren. Die Zusammendrückbarkeit von geeigneten, druckbelastbaren Wärmedämmstoffen, ist bei der Addition mit dem Wert 0 anzusetzen. Wie soll ich das verstehen? Meinen die z.b Schaumglasdämmungen? Leider habe ich zur Zeit nur die alte Version der DIN zur Hand, dürfte aber in der neuen Version auch nicht anders sein. Grüße |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Ich kenn die Angaben zu den Trittschallprodukten so:
22/20 43/40 etc. oder auch 20-2 oder so. Einmal der Einbauwert, dann der Wert im "Endzustand". XPS / Schaumgläser dürften so steif sein, dass deren Zusammendrückbarkeit bezogen auf die vorherschenden Lasten nicht relevant ist. Nen Styrodur C2800 hat ja schon 130 kN/m² bei Dauerbelastung und maximal 2% Stauchung. Beste Grüße Ps: CP2 bedeutet zusammendrückbarkeit <=2mm und CP3 dann <=3mm
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Danke bis jetzt.
Mir war es eben nicht gleich verständlich dass ein gleiches Material mit verschiedenen Stärken die gleiche Gesamtzusammendrückbarkeit hat. Ein Datenblatt eines Herstellers hat das aber sehr gut dargestellt. z.b. 15-2, 20-2, 25-2, 30-2 bis 50-2 und zusätzlich noch CP2 unter allen Dämmstärken aufgelistet. Was mir noch fehlt ist das Verständnis zu Punkt 2. Einmal ist die Zusammendrückbarkeit zu addieren, also bei 2 x 20-2 ergibt sich eine Zusammendrückbarkeit von 4mm. Dann dieser Satz, geeignete druckbelastbare Dämmung ist mit dem Wert 0 anzusetzen. Druckbelastbar sind doch alle Dämmungen. Grüße |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Ich denke das Wörtchen "geeignet" soll auf eine Dämmungen mit ausreichend hohen Steifigkeiten hinweisen.
Es würde glaube ich keiner auf die Idee kommen die Dämmung im Bereich des Leitungsverzuges als nachgibig auszuführen. Die führt man ausreichend steif aus. Wenn die auch noch 2-Xmm nachgeben würde, freut sich erstens der Estrich nicht und zweitens bei 4mm gibts überall richtig schöne "Stolperfallen". |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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