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Hallo Kollegen kennt ihr das?
Ich habe einen etwas größeren Treppenabgang geplant in WU-Bauweise. Wandstärke ist 25cm C30/37 Beton. Durch schwierige Verhätnise Fundamente im Weg, war es nicht möglich die Baugrube so auszuheben wie es nötig wäre. Ergebnis die eine der Seite der 3 Seiten soll jetzt gegen das Erdreich betoniert werden. Jetzt fragt mich der Bauherr ich habe diesen erklärt: ich habe die Verantwortung für meine Planung, wenn Sie von meiner Planung abweichen habe ich keine Verantwortung dafür. Hat jemand schon mal so etwas gemacht? Auf was ist zu achten? Ich denke mal einmal natürlich einhaltung der Betondeckung! Aber diese darf dann auch nicht viel mehr als 1-2cm werden maximal, vielleicht ist das auch schon zuviel. Kann man das mit der Norm in Einklang bringen? ich denke nicht. Hier sollte man denke ich mit einer E-mail dokumentieren das das Endergebniss von den Anforderungen der WU-Richtlinie hier abweichen kann. Was denkt ihr darüber? |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Interessante und gute Frage da: Aufgrund WU-RiLi sollte die Betondeckung nicht zu groß sein. Aufgrund Betonieren gegen Erdreich müsste man aufgrund Korrosionschutz der Bewehrung wahrscheinlich die Betondeckung auf/um 7-8 cm erhöhen. Meine Erfahrung mit Betonieren gegen Erdreich sagt mir besser zuviel Betondeckung als zuwenig. Auch mein inegnieurmäßiges Bauchgefühl sagt mir: Ordentlich Betondeckung besser als irgendwelche WU-RiLi-Grenzwerte Haftungstechnisch natürlich wieder mal eine Zwickmühle Bautechnisch: Schaltafel mit paar Betonpatzen gegen Erde drücken und als verlorene Schalung drin lassen. Aber psst ... der Baumistbeauftragte darf das nicht sehen, zumindest nicht vor der Betonage Ansonsten bautechnisch |
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Wie sehr WU ist es denn?
Manche reden ja schon davon, nur weil der Architekt eifrigerweise WU-Beton gewählt hat. Spannend wird es immer dann, wenn das Ding im Grundwasser steht und wirklich funktionieren muß. Was kann passieren? Die Betondeckung außen ist kaum beherrschbar, sprich da können sich breitere Risse bilden. Innen aber nicht. Dicht wird das also irgendwie schon werden. Ich sehe hier eher das Problem bei der Dauerhaftigkeit, weil durch zu breite Risse von außen Wasser bis an die Bewehrung eindringen kann. |
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Da gibts schon einige Maßnahmen die man ergreifen kann, man wird ja sicherlich nicht 2,80m hoch gegen Erdreich betonieren...
Das Maß cdev muss halt entsprechend erhöht werden. ("Bei betonieren gegen Erdreich ist das Maß cdev um 50mm zu erhöhen") Die Rissbreite lässt sich doch auch mit einer größeren Betondeckung ermitteln. Bewehrungsmäßig ist bezüglich zentrischem Zwang, sowieso nur maximal die halbe Querschnittshöhe anzusetzen. Nebenbei wird die Rissbreite immer "am Stahl" ermittelt. Für die maßgeblichen Durchrisse bei "WU" ist die größere Rissbreite an der Bauteiloberfläche sowieso nicht maßgeblich. Wichtiger ist sich die Frage zu stellen - ob hier eine Rissbreitenbegrenzung überhaupt für eine "weiße Wanne" taugt (Nutzungsklasse/DBV). Aufgrund der Verzahnung mit dem Untergrund ist hier nur der Nachweis mit Rissbreitenbegrenzung zielführend...Falls das zum WU-KONZEPT passt =) Wenn du hier eine qualifizierte Antwort möchtest, solltest du einen Schnitt liefern. Was sagt denn die Wärmebrücke zu der Konstruktion? Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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NABau, Auslegungen zur DIN 1045-1 von anno dazumal.
Die Empfehlung "nur für untergeordnete Bauteile" würde mich gegenüber meinem AG zunächst erstmal zu Bockigkeit verleiten. |
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Letzte Änderung: von KaiF.
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