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Gast
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Ja, nun, das ist in der Regel ein Individualthema, allgemein gültige Aussagen sind da schwer bis unnmöglich zu treffen.
Fakt ist aber: Seinerzeit wurden die Schneelasten mit 0,75 kN/m² angesetzt. Für meine hiesigen Bauvorhaben ist die Schneelast bei Flachdächern mit 0,68 kN/m² anzusetzen, wohlgemerkt plus Winddruck. Den Windruck hat man früher seltenst bei Flachdächern angesetzt, sodass ich von der vermeintlichen Lastreserve (0,75 - 0,68 kN/m²) selten Gebrauch mache. Deine aufgührten 0,88 kN/m² - ist dies die Bodenschnelllast oder die Last inkl. Formbeiwert? Du schreibst "aufgeständerte PV Anlage". Hier gibt es darüber hinaus, je nach Ausprägung der Aufständerung, ggfs. Schneesäcke zu berücksichtigen, das gilt es zu prüfen. Was auch gerne vergessen wird: Alte Hallen wurden über die Standzeit ggfs. schon hinsichtlich des Dachaufbaus, der Dachabdichtung usw. verändert. Nicht immmer wurde der alte Aufbau entfernt, vielmehr hat der Dachdecker ein paar mehr Lagen Pappe oben drauf verlegt, was die alten Lastansätze obsolet werden lässt. Alles in allem, muss das genau betrachtet werden, denn, und das wurde schon geschrieben, die PV Elemente bringen Veränderungen an der Altstatik mit sich, die entsprechend tragwerksplanerisch nachgezogen werden müssen.
Folgende Benutzer bedankten sich: Carlson vom Dach
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Letzte Änderung: von rootpickel.
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Der formelle Verlust des Bestandsschutzes ist das eine rechtliche Ding.
Das andere Ding ist, daß das Dach davon nichts weiß, daß es plötzlich illegal ist. Das trägt seine 75 kg Schnee auch weiterhin. Aber: diese 15 kg mehr können der berühmte Tropfen auf das volle Faß sein. Wenn die vorhandenen Sicherheiten durch Dachdeckerpfusch (doppelte Lagen), zusätzliche Unterhänglasten und mögliche Schäden an der Konstruktion schon aufgezehrt werden, wird es irgendwann eng. Das gilt es mindestens zu prüfen! |
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