Hallo Kollegen.
Eine etwas abwegige Frage: Ein Bauherr hat einen Gartenzaun /Sichtschutzzaun mit 1,75 m Höhe montiert. Es handelt sich um eingespannte Betonstützen mit dazwischen eingehängten Holzelementen. Für mich eigentlich ein nichttragendes Bauteil. Jetzt verlangt eine Bayerische Behörde einen Standsicherheitsnachweis des Gartenzauns. Ist das Willkür, oder gibt es tatsächlich Regelungen?
VG
Sebastian