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Bewehrter Porenbeton würde ohne an der Hauptbewehrung angeschweißte Querbewehrung gar nicht funktionieren. Ein Rissnachweis ist nach meiner Kenntnis entbehrlich, da die Bewehrung korrosionsgeschützt wird. Zur Aufnahme der Verankerungskraft in der Hauptbewehrung konzentriert sich die Querbewehrung an den Auflagern. Dies ist lt. Vorschrift nachzuweisen.
Es gibt etliche Gründe für die große Durchbiegung, angefangen bei einer Überlastung bis zu einer Durchfeuchtung des Materials. Ob der Korrosionsschutz der Bewehrung noch wirksam ist? Keine Ahnung, aber es könnte ein weiterer Grund sein. Es könnte auch sein, dass die Bewehrung gar nicht korrosionsgeschützt ist. Konstruktive Bewehrung muss auch heutzutage lt. Vorschrift bei Innenbauteilen nicht korrosionsgeschützt werden. Das zeitlich verlaufende Kriech-und Schwindverhalten unterscheidet sich nicht von dem des Betons und dürfte kein Grund sein. Ich würde auch wie meine Vorschreiber Fachleute von Xella zu Rate ziehen, zu mal es keine anderen Hersteller von bewehrten Porenbeton als Xella mehr in Deutschland gibt. Xella hat eine eigene Forschungsgesellschaft, vielleicht kann die weiterhelfen. |
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Hallo Ferdl,
ich habe genau die gleiche Situation, wie du sie beschrieben hast, bei einem Dach das ich untersucht habe, vorgefunden. Wie ist es denn bei dir ausgegangen? Hast du Xella zu Rate gezogen? Beste Grüße, Hugons |
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